Warum Autofahrer jetzt Einspruch gegen Blitzer erheben können
Blitzer verlieren Zulassung
Es ist schon öfter vorgekommen, dass Autofahrer Einspruch gegen Bußgelder erhoben haben. Vor allem Blitzer, die nicht richtig funktionieren und Geschwindigkeiten falsch messen, hat es in der Vergangenheit öfter gegeben. Meistens kommen Autofahrer damit sogar durch. Mittlerweile gibt es eine Gesetzesänderung, die viele existierende Blitzer nutzlos macht.
Was dahinter steckt und welche Blitzer ihre Zulassung verlieren, erfahrt ihr auf den nächsten Seiten.
Gesetzesänderung
Bereits seit Januar 2017 gilt eine neue Sprachregelung für Blitzer. Bis dahin gab es nämlich einen Fehler im Gesetzestext, der den Abstand der Induktionsschleifen als "soll" betitelte. Das ließe den Städten und Kommunen aber zu viel Freiheiten und daher wurde das kleine Wort durch "muss" ersetzt. Daher wird erwartet, dass viele Autofahrer Bußgelder zurückfordern. Doch welche Blitzer sind davon betroffen?
Betroffene Blitzer
Die Blitzer, die von der Regelung betroffen sind, sind Rotlicht-Blitzer der Firma Jenoptik. Sie haben ihre Zulassung verloren, da sie den Abstand von 1,20 Meter nicht erfüllen. Wie dramatisch das Ganze ist, ist noch nicht klar. Fakt ist, dass sie in Deutschland seit 30 Jahren benutzt werden und viele Städte davon nun betroffen sind.
Welche Städte schon reagiert haben, erfahrt ihr auf der nächsten Seite.
Reaktion der Städte
Im Januar 2018 hat Düsseldorf bereits reagiert und acht Blitzeranlagen abgeschaltet. Die zuständige Behörde hatte an diesen Anlagen festgestellt, dass die Anforderungen nicht erfüllt wurden. Auch Hannover ist Ende Januar nachgezogen und hat 10 Blitzeranlagen abgeschaltet. Diesen Beispielen werden im Laufe des Jahres wohl noch weitere Kommunen folgen.
Doch was heißt das nun konkret für Autofahrer?
Das können Autofahrer tun
Bußgelder, die seit Januar 2017 kassiert wurden, könnten nun ungültig sein. Alle Blitzeranlagen, die die vorgeschriebenen 1,20 Meter nicht erfüllen, sind dementsprechend nicht gültig. Daher empfiehlt der ADAC allen Autofahrern Klage einzureichen. Wie viele Autofahrer das letztendlich machen, bleibt abzuwarten. Falls ihr aber in dem Zeitraum von einem Rotlicht-Blitzer erfasst wurdet, könnt ihr es zumindest versuchen.