Punkte in Flensburg: So bekommst du sie und wirst sie wieder los

Alle Fakten zum unbeliebtesten Treuepunktesammeln.

Punkte in Flensburg: So bekommst du sie und wirst sie wieder los
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Gib's ruhig zu: Die eine oder andere Sünde im Straßenverkehr hast du auch schon begangen - ob du nun dabei erwischt wurdest oder nicht. Wurdest du doch auf frischer Tat ertappt, kann es sein, dass du je nach Schwere deines Vergehens dafür ein paar Punkte bekamst. 

Punkte bekommen - darüber freut man sich im Supermarkt an der Kasse, aber weniger im Straßenverkehr. Denn diese Punkte sind "Punkte in Flensburg" und sollten vorzugsweise nicht gesammelt werden, als gäbe es dafür einen Preis. Denn sie dienen dem sogenannten "Fahreignungs-Bewertungs-System" des Kraftfahrt-Bundesamts in Flensburg und sollen so ungeeignete Fahrer vor ihrem Fehlverhalten warnen bzw. dieses durch Abschreckung überhaupt erst verhindern. 

Aber wann gibt es die Punkte überhaupt? Wie viele darf man inzwischen sammeln? Wie kann man sie wieder loswerden? Diese und weitere Fragen beantworten wir auf den folgenden Seiten.

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Wann drohen Punkte in Flensburg?

Generell gilt: Einen Punkt bekommt man erst dann, wenn eine Ordnungswidrigkeit über 60€ Bußgeld verlangt und das Fehlverhalten zur Gefährdung des Straßenverkehrs geführt hat. Das bedeutet, dass beispielsweise eine fehlende Umweltplakette in der entsprechenden Zone nicht mit einem Punkt geahndet wird; zwar ist es ein Regelverstoß, hat jedoch niemanden in Gefahr gebracht. 

Wenn du jedoch zum Beispiel durch einen kaputten Scheinwerfer nachts auffällst (bzw. eben nicht!), hat das andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr gebracht. Die Folge: Ein Punkt.

Das System verteilt je nach Schweregrad des Verstoßes einen bis drei Punkte auf einmal. Zwei Punkte gibt es für schwerwiegendere Regelbrüche, wie z. B. für Alkohol am Steuer. Drei hingegen bedeuten für gewöhnlich sogar den Führerscheinentzug und werden für schwere Straftaten vergeben, wie beispielsweise fahrlässige Tötung.

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Wie viele Punkte darf man (maximal) haben?

Erst vor wenigen Jahren wurde das Punktesystem grundlegend geändert; durfte man früher noch bis zu 18 Punkte sammeln, sind es heute nur noch 8 - die aber schwerer wiegen. Ab dem 8. Punkt ist dann der Führerschein (vorerst) weg und der Fahrer wird zur MPU (Medizinisch-Psychologischen Untersuchung) gebeten.

Je nach Punktestand passieren unterschiedliche Dinge:

1 - 3 Punkte: Vormerkung

4 - 5 Punkte: Ermahnung per Post (kostenpflichtig)

6 - 7 Punkte: Verwarnung per Post (kostenpflichtig)

ab 8 Punkte: Fahrerlaubnisentzug mit Sperrfrist + MPU

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Wie kann ich die Punkte wieder abbauen?

Wer maximal fünf Punkte in Flensburg hat, kann diese in einem Punkteabbau-/Fahreignungs-Seminar abbauen, das alle fünf Jahre den Abbau eines Punktes ermöglicht. In dem Seminar werden verkehrspädagogische und -psychologische Themen behandelt. Das individuelle Fahrverhalten wird untersucht und verbessert, sodass der Fahrer zu einem sicheren Teilnehmer im Straßenverkehr wird. Zudem werden, ähnlich wie in der Fahrschule, das Straßenverkehrsrecht und die Verkehrssicherheit vermittelt. 

Diese Seminare werden von offiziellen Stellen wie z. B. dem TÜV sowie auch von Fahrschulen angeboten.

Auch Fahrer mit mehr als fünf Punkten können an den Seminaren teilnehmen - obwohl dadurch keine Punkte mehr abgebaut werden können. Die Teilnahme zeigt jedoch den guten Willen des Betroffenen. 

Übrigens gibt es hier eine Verjährungsfrist: Wer also lange nicht im Straßenverkehr auffällig wird, kann seine Punkte auch so wieder loswerden. Handelte es sich bei einem Punkt nur um die Konsequenz einer Ordnungswidrigkeit, verjährt dieser nach zweieinhalb Jahren. Straftaten und Fahrverbote sorgen für länger haltbare Punkte: Die behältst du fünf Jahre lang. Wer seinen Führerschein sogar abgeben musste, trägt die Punkte dafür zehn Jahre lang mit sich herum.

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Wo erfahre ich, wie viele Punkte ich habe?

Du kannst beim Kraftfahrt-Bundesamt gratis einen Antrag auf eine Auskunft über die zu deiner Person gespeicherten Eintragungen stellen. Das geht entweder im Internet oder per Post. Alle nötigen Informationen dazu findest du auf der entsprechenden Seite des KBA. Das Amt schickt dir dann einen Brief, aus dem dein Punktestand ersichtlich wird.