Geld sparen beim Streaming, Telefonieren und Autokauf: Was sich ab 2018 ändert
Wenn du die Gesetze kennst, bist du auf der sicheren Seite.
Nicht bei jedem wächst das Geld geradezu wie an Bäumen, und häufig freut man sich über jeden Euro, der am Ende des Monats noch übrig ist. Und ab 2018 kann jeder, der Bescheid weiß, vom einen oder anderen ersparten Euro profitieren - bei Netflix, im Urlaub, beim Shoppen mit der Kreditkarte und Co.
Der 1. Januar 2018 rückt immer näher - und mit ihm mehrere radikale Veränderungen in der Finanzwelt. Die wird nämlich immer verbraucherfreundlicher. Ging es dieses Jahr schon den Roaming-Gebühren an den Kragen, die viele Handynutzer im Ausland quasi ausraubte, rücken nun Veränderungen nach, die uns das Leben erneut deutlich erleichtern. Um welche Änderungen es dabei konkret geht, liest du auf den folgenden Seiten. Klick dich durch!
#1: Schluss mit Landesgrenzen bei Netflix und Co.
Was gibt es Schöneres, als sich im Urlaub abends ins Hotelbett zu kuscheln und ganz entspannt mit Netflix, Amazon Video, Sky, Maxdome und wie sie alle heißen abzuschalten? Bisher war das jedoch ein Traum, denn wer die deutschen Landesgrenzen hinter sich ließ und die Ortung des Streaming-Gerätes durch VPN oder Proxy-Server nicht absichtlich manipulierte, hatte im Ausland keinen Zugriff auf das Video-on-Demand-Angebot. Schade eigentlich - denn gerade, wer für längere Zeit ins Ausland ging, konnte nicht streamen, obwohl der Anbieter bezahlt wurde. Ab dem 20. März gehört diese veraltete Regelung des sogenannten "Geoblocking" allerdings der Vergangenheit an, und du kannst nach Belieben streamen. Das wird jedoch Konsequenzen haben, denn der Eigentümer-Nachweis eines solchen Kontos fällt Netflix und Co. jetzt schwerer, wenn verschiedene Geräte von verschiedenen Orten der Welt auf dasselbe Konto zugreifen. Daher wird die Authentifizierung vermutlich verschärft. Übrigens kannst du die Streaming-Dienste nur dann im Ausland nutzen, wenn es temporär, also in Form eines Urlaubs o. Ä., passiert.
#2: Schluss mit Ping-Anrufen
Vielleicht bist du dem selbst schon zum Opfer gefallen: Dein Handy klingelt ganz kurz, doch bevor du rangehen kannst, hat der Anrufer bereits aufgelegt. Du rufst zurück - und als du deine nächste Telefonrechnung bekommst, entgleisen dir die Gesichtszüge. Dann bist du vermutlich auf die sogenannte "Ping-Masche" reingefallen: Eine vermeintlich heimische Nummer gaukelt dir Sicherheit vor, doch in Wirklichkeit tätigst du einen teuren Auslandsanruf. Die Bundesnetzagentur zieht jetzt ihre Konsequenzen und hat bewirkt, dass ab dem 15. Januar bei jedem deiner Anrufe aus dem Mobilfunknetz ins Ausland eine kostenlose Preisansage zu hören ist, die dich darüber informiert, wie viel dich der jeweilige Anruf pro Minute kostet. So erkennst du früh genug, wo du da gerade anzurufen versuchst, und kannst ggf. auflegen. Bei 22 Ländern wird diese Preisansage geschaltet.
#3: Schluss mit der 150€-Haftungsgrenze
Wem die Bank- oder Kreditkarte geklaut wird und das nicht sofort meldet, um die Karte sperren zu lassen, musste bisher entstandene Schäden in Höhe von bis zu 150€ übernehmen. Diese Haftungsgrenze wird ab Januar 2018 nun allerdings auf 50€ gesenkt. Das bedeutet: Niedrigere Kosten für den Bestohlenen, wenn der Dieb mit der Karte Shoppen geht. Das gilt allerdings weiterhin nicht, wenn der Bestohlene die Karte absichtlich einem Dritten überlässt oder grob fahrlässig gehandelt hat und die PIN beispielsweise auf einem Zettel im Portemonnaie vermerkt hat.
#4: Schluss mit dem Kartenzahlungs-Entgelt
À propos Kreditkarte: Wer bisher häufiger in den Genuss kam, aus Bargeldmangel extra für die Kartenzahlung blechen zu müssen, darf sich in Zukunft freuen - denn ab dem 13. Januar darf kein Händler (sowohl online als auch offline) in der EU mehr eine Extra-Gebühr verlangen, wenn mit Karte gezahlt wird. Dasselbe gilt übrigens für SEPA-Überweisungen und Lastschriften.
#5: Schluss mit dem Urlaubs-Finanzfiasko
Wer beispielsweise kürzlich eine Pauschalreise im Internet gebucht hat, zu der ein Flug mit Air Berlin gehörte, machte vielleicht eine ganz schöne Bruchlandung: Denn plötzlich fanden die Flüge nicht mehr statt, und das gezahlte Geld war dahin. Ab dem 1. Juli 2018 soll das anders laufen: Wer verschiedene Urlaubsleistungen (Flug, Hotel, Mietwagen, ...) im selben Buchungsvorgang wählt und zahlt, soll garantiert sein Geld zurückbekommen, wenn eine dieser Leistungen nicht erbracht wird. Auch in Sachen Reisemängel ändert sich etwas: Hatte man zuvor einen Monat Zeit, um Reisemängel geltend zu machen und sich dafür entschädigen zu lassen, sind es jetzt zwei Jahre.
#6: Schluss mit niedrigen Kfz-Steuern
Die erste schlechte Nachricht in dieser Galerie: Ab dem 1. September 2018 wird eine neue Messmethode angewandt, um den Schadstoffausstoß neu zugelassener Wagen zu ermitteln. Bisher waren die ermittelten Werte wohl nicht sehr realistisch - und dementsprechend niedrig fiel die Kfz-Steuer aus. Das wird sich ändern; der gemessene CO²-Wert wird dank der neuen, genaueren Methode ("WLTP-Norm" (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure)) deutlich höher ausfallen. Wer also ab September 2018 ein Auto zulässt, muss sich auf höhere Steuern gefasst machen - die AUTO BILD hat eine Steuererhöhung von bis zu +200% ausgerechnet.