Neues Urteil bei Auffahrunfällen
Vom Oberlandesgericht München
Vorfahrtsverstoß oder Auffahrunfall?
Diese Szene spielt sich leider dutzende Male tägliche auf deutschen Straßen ab. Ein Auto biegt von einer untergeordneten Straße auf eine Vorfahrtsstraße ein. Nachdem es sich bereits auf der Vorfahrtsstraße befindet und die dort zulässige Geschwindigkeit erreicht, fährt ihm das folgende Auto urplötzlich ins Heck.
Der Ärger ist groß und natürlich gibt es wie so oft, zwei völlig unterschiedliche Meinungen über diese Szene. Handelte es sich nun um einen Vorfahrtsverstoß von Fahrer eins oder um einen Auffahrunfall, bei dem der Fahrer Nummer zwei die Schuld trägt?
Oberlandesgericht München klärt auf
Das Oberlandesgericht München entschied nun, dass der zweite Fall eintritt. Es handele sich um einen reinen Auffahrunfall, weil das vordere Fahrzeug bereits vollständig eingebogen war und die zulässige Höchstgeschwindigkeit erreicht hatte.
In diesem Fall sei davon auszugehen, dass der von hinten kommende Fahrer seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen war. Er habe es verpasst, eine angemessene Geschwindigkeit und den notwendigen Sicherheitsabstand einzuhalten, begründete der Richter.