Handy im Auto: Was ist erlaubt und was nicht?

Viele wissen es nicht und riskieren damit eventuell eine fette Geldstrafe. Handy im Auto: Was ist erlaubt und was nicht? Wir verraten es dir!

Der Autofahrer bedient während der Fahrt sein Handy.
Quelle: imago images / Westend61

Viele Autofahrer fahren zwar nicht zum ersten Mal Auto, wissen aber immer noch nicht, was erlaubt ist oder nicht. Manche sind sich nicht einmal sicher, ob man während der Autofahrt essen darf, als FahrerIn versteht sich! Bei manchen Dingen ist es eben egal, ob man erfahren ist oder nicht, vergessen tun wir schließlich alle mal etwas und das kann dann schnell zu einem großen Auffahrunfall werden. Die große Frage bleibt also: Handy im Auto, was ist erlaubt und was nicht?

Es ist nicht erlaubt, so wie die Frau es tut, am Steuer Nachrichten zu schreiben.
Quelle: imago images / Westend61

Die "Erweiterung" des Handyverbots 

Früher gab es noch rechtliche Grauzonen wie diese: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist."

Inzwischen heißt es, dass sowohl das Tippen von Nachrichten und auch das Lesen, aber auch das Checken der Uhrzeit oder Ablehnen eines Anrufes verboten sind! 

Eingeschlossen sind in diesem Falle aber nicht nur die Handys, sondern auch Tablets, E-Books, Navigations- oder Diktiergeräte sowie iPods.

Aber wie soll ich dann von A nach B finden, fragst du dich? Kein Problem, denn das kannst du stattdessen tun:

Der Autofahrer nutzt das Navigationssystem, was erlaubt ist.
Quelle: imago images / Photocase

Das ist erlaubt: 

Die einzige Option, die nicht verboten ist, wenn du eine Halterung im Auto angebracht hast, und dein Handy oder anderes technisches Gerät darüber benutzt. Natürlich auch nur, wenn das Straßengeschehen dies ermöglicht. Ein Navigationsgerät wird dich also weiterhin ganz vertrauensvoll von A nach B lenken. Zumindest, wenn du den Lautsprecher aktiviert hast und nicht ständig auf den Bildschirm schaust.

Nutzen darfst du deine ganzen technischen Geräte erst wieder, wenn der Motor ausgestellt ist.

Noch einmal zusammengefasst heißt das:

Man darf während der Autofahrt nur mit der Freisprechanlage telefonieren.
Quelle: imago images / Joko

Telefonieren? Jein!

Das Telefonieren am Steuer ist natürlich nur mit Freisprechanlage erlaubt. Das Ganze wird übrigens besonders streng gehandhabt: Auch das Wegdrücken eines Anrufs kann demnach geahndet werden!

Navigieren? Jein!

Während das Nutzen eines Navis an sich natürlich nicht strafbar ist, muss das Gerät bei stehendem Fahrzeug und ausgeschaltetem Motor programmiert werden. 

Uhrzeiten checken ist nicht erlaubt.
Quelle: imago images / iMs

Uhrzeit checken? Nein!

Ein kurzer Blick, der ganz schön teuer werden könnte: Das Checken der Uhrzeit auf dem Display fällt ebenfalls unter die Handy-Nutzung und ist damit verboten. 

Diktierfunktion nutzen? Nein!

Mal schnell was diktiert, ist ja schließlich nicht getippt? Trotzdem verboten! Sprachnachrichten hinterm Steuer fallen damit auch flach.

Die Start-Stopp Funktion des Motors ist nicht "Motor ausstellen".
Quelle: imago images / Westend61

Handy anfassen? Jein!

Viele fragen sich: Darf ich mein Handy während der Fahrt überhaupt noch anfassen? Tatsächlich darf man es aufheben, an einen anderen Ort legen und es einem Mitfahrer in die Hand geben. Alle andere Aktivitäten fallen hingegen unter das Verbot!

Start-Stopp-Pause? Nein!

Lange Zeit wurde die Handynutzung während der sogenannten Start-Stopp-Phase an der Ampel gerichtlich geduldet. Nun wurden die Gesetze jedoch verschärft: Telefonieren ist damit auch in der Start-Stopp-Pause verboten!

Doch welche Strafen drohen bei Verstoß eigentlich genau?

Die Bußgelder sind teilweise sehr hoch.
Quelle: imago images / Future Image

So hoch sind die Strafen bei einem Verstoß:

Bei einer Missachtung des betreffenden Paragraphen drohen satte 100 Euro Strafe sowie ein Punkt in Flensburg. Wenn noch dazu andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden, sind es 150 Euro.

Noch saftiger fällt die Strafe aus, wenn der Verstoß mit einer Sachbeschädigung einhergeht: 200 Euro Geldstrafe, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot drohen dem Verkehrssünder hier. Und: Das zuständige Gericht kann hier im schlimmsten Fall auf Fahrlässigkeit entscheiden – Schäden können dann eventuell nicht erstattet werden.

Und: Die Verordnung betrifft nicht nur Handys und Smartphones, sondern auch Tablets, Navis, Walkie-Talkies, EBook-Reader, mp3-Player und auch Smartwatches sowie etliche andere elektronische Geräte mehr! 

Pinterest Pin