Souvenirs aus dem Urlaub, die an der Grenze erlaubt und verboten sind
Jeder liebt Urlaubssouvenirs. Doch Vorsicht: Viele Mitbringsel sind verboten! Was du problemlos durch den Zoll bekommst und was strafbar ist, liest du hier.

#1 Bargeld
Zwar herrscht innerhalb der Europäischen Union freier Finanzverkehr, aber ab bestimmten Summen müssen die Beträge gegebenenfalls doch angegeben werden. Ab Mitteln von 10.000 Euro müssen diese auf Nachfrage gemeldet werden. Dazu gehört nicht nur Bargeld, sondern auch Aktien, Reisechecks oder Edelmetalle wie Gold. Reist man in oder aus Nicht-EU-Staaten, müssen Mittel ab 10.000 Euro schriftlich angemeldet werden.
Für den durchschnittlichen Urlauber spielt das allerdings keine Rolle, wie du siehst. Wenn du nicht gerade ein Vermögen in Monte Carlo gewonnen hast, kannst du dein normales Reisehandgeld problemlos mitführen. Der Bedarf ist mittlerweile sicher auch gesunken, schließlich ist die Kartenzahlung in vielen Ländern heutzutage verbreiteter als die Barzahlung.
Beachte auch die nächste Seite – das Thema geht viele Menschen direkt an.