Neuer Bußgeldkatalog für 2022: Welche Verstöße kosten wie viel?
Der Bußgeldkatalog für das Jahr 2022 listet alle relevanten Bußgelder auf. Hier erfährt ihr welche Verstöße künftig wie viel kosten.

Das kennt jeder Autofahrer: Man wurde geblitzt und wartet genervt darauf, dass die schlechten Nachrichten per Post kommen und einem der Bußgeldbescheid zugestellt wird. Bis dahin muss man sich mit belastenden Fragen herumschlagen. Beispielsweise, wie viel es diesmal kosten wird - oder schlimmstenfalls sogar - ob man dafür einen Punkt kassiert, schließlich werden viele Verstöße immer drastischer sanktioniert. Daher ist es nicht nur praktisch, sondern auch sinnvoll, wenn man den Bußgeldkatalog vorher bereits genau kennt. Und im Jahr 2022 wurde an ihm seitens der Behörden noch einmal neu geschraubt, sodass sich einige Dinge verändert haben.
Auf den nächsten Seiten erfährst du was sich im Bußgeldkatalog verändert hat...

Der Bußgeldkatalog beinhaltet (1) das Reglement für die Geldbußen und (2) die Erteilung einer Mahnung sowie (3) die Verordnung eines Fahrverbotes aufgrund etwaiger Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Folglich sind dort alle Geldstrafen für jene Verkehrsteilnehmer vermerkt, die sich nicht an die Straßenverkehrsordnung halten - beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen oder das Überfahren einer roten Ampel.
Wenn du dich aber mit den Verstößen und Strafen auskennst, dann kannst du diese in Zukunft vermeiden. Finde auf den nachfolgenden Seiten heraus, welche Vergehen deinen Geldbeutel erheblich erleichtern.

Bereits seit 2018 hat sich die Toleranzgrenze wesentlich verringert. Nun ist die Fahrerlaubnis nicht mehr bei 18 Punkten, sondern bei 8 Punkten Geschichte. Allerdings wurden auch einige Vergehen neu klassifiziert, sodass man im Schnitt auch weniger Punkte kassiert als zuvor. Ferner bleiben auch Fußgänger und Radfahrer nicht mehr verschont. Während den Fußgängern bei einer Ordnungswidrigkeit nur ein Bußgeld droht, ist dies bei den Radfahrern nicht der Fall. Dennoch verjährt jeder Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung - aber eine neue Fahrerlaubnis kann erst nach einem halben Jahr erneut beantragt werden.
Aber was beinhaltet der Bußgeldkatalog 2022?

1. Alkohol und Drogen am Steuer
Sollte gegen die 0,5 Promillegrenze verstoßen werden, so kostet dies ...
(a) beim einmaligen Verstoß 500 Euro, 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot.
(b) beim zweiten Verstoß 1000 Euro, 2 Punkte und drei Monate Fahrverbot.
(c) beim dritten Verstoß 1500 Euro, 2 Punkte und auch drei Monate Fahrverbot.
Bei Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss ab 0,3 Promille erhält der Autofahrer 3 Punkte und wird entweder mit der Entziehung des Führerscheins, einer Freiheits- oder Geldstrafe belangt. Genau so verhält es sich mit einem Autofahrer, der mit einem Alkoholgehalt im Blut von über 1,09 Promille angehalten wird.

2. Geschwindigkeitsüberschreitung
Bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerorts treten folgende Maßnahmen in Kraft:
(a) bis 10km/h | Strafe: 48,50 Euro (zuvor: 20 Euro)
(b) 11-15km/h | Strafe: 68,50 Euro (zuvor: 40 Euro)
(c) 16-20km/h | Strafe: 88,50 Euro (zuvor: 60 Euro)
Ab 21 km/h wird es dann kritisch und du solltest dir Sorgen machen, denn die Strafmaßnahmen nehmen zu.
(d) 21-25km/h | Strafe: 128,50 Euro (zuvor: 100 Euro) | 1 Punkt
(e) 26-30km/h | Strafe: 178,50 Euro (zuvor: 150 Euro) | 1 Punkt
(f) 31-40km/h | Strafe: 228,50 Euro (zuvor: 200 Euro) | 1 Punkt
Außerdem kann es ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 26 km/h zu einem einmonatigen Fahrverbot kommen. Das wird allerdings zumeist nur dann ausgesprochen, wenn man sich innerhalb eines Jahres zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen dieser Größenordnung zu schulden kommen lassen hat.
Alle Überschreitungen weiterer 10km/h haben den Verlust weiterer 120 bis 160 Euro zur Folge. Und bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 70km/h erwartet dich eine Geldstrafe von 738,50 Euro sowie 2 Punkte und ein Fahrverbot von 3 Monaten.
Ähnlich verhält es sich mit einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerorts. Die Geldbeträge sind nur wesentlich höher.
(a) bis 10km/h | Strafe: 58,50 Euro (zuvor: 30 Euro)
(b) 11-15km/h | Strafe: 78,50 Euro (zuvor: 50 Euro)
(c) 16-20km/h | Strafe: 98,50 Euro (zuvor: 70 Euro)
Ab 21km/h kommen dann sowohl 143,50 Euro als auch 1 Punkt hinzu. Wenn du jedoch bei über 70km/h erwischt wirst, so erwartet dich eine Geldstrafe von 843,50 Euro, 2 Punkte und ein Fahrverbot von 3 Monaten.
Doch nicht nur das zu schnell fahren ist beim Autofahren teuer geworden...

3. Rote Ampel
Auch beim Überfahren einer roten Ampel gibt es unterschiedliche Situationen, die unterschiedliche Konsequenzen mit sich bringen. Überfährst du 'einfach' nur eine Ampel, so kostet dich das 90 Euro - aber wie verhält es sich, wenn du anderen Autofahrer in Gefahr bringst?
Ampel bei rot überfahren ...
(a) mit Gefährdung: 200 Euro | 2 Punkte | 1 Monat Fahrverbot
(b) mit Sachbeschädigung: 240 Euro | 2 Punkte | 1 Monat Fahrverbot
Sollte die Ampel schon länger als eine Sekunde in rot erstrahlen, so musst du 200 Euro zahlen und erhältst je nach Tatbegehung einen Führerscheinentzug. Während du bei einer Gefährdung anderer nochmal 120 Euro dazuzahlst, sind es bei einer Sachbeschädigung 160 Euro zuzüglich.
Bei einem Abbiegen nach rechts, ohne aber vorher an einer Ampel zu halten, an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist erwartet dich eine Geldstrafe von 70 Euro und 1 Punkt.
(a) mit Gefährdung: 100 Euro | 1 Punkt
(b) mit Verursachung eines Unfalls: 120 Euro | 1 Punkt
Wenn du aber nach rechts abbiegst, ohne vorher an einer Ampel zu halten, an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist und dabei den Fußgänger- oder Fahrradverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung behinderst, dann kannst du 100 Euro zahlen und mit 1 Punkt rechnen.

4. Probezeit
Solltest du dich noch in der Probezeit befinden, dann ist für Achtung gesorgt. Bei einem Verkehrsvergehen, das ein Bußgeld von mindestens 60 Euro nach sich zieht, wird die Probezeit um 2 Jahre verlängert.
Die A-Verstöße in der Probezeit - beispielsweise Unfallflucht, Nötigung, Trunkenheit, Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Überholen im Überholverbot, Abstandsvergehen - werden bei einmaliger Missachtung mit einer Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre sowie einem Aufbauseminar bestraft. Sollten sich solche Verstöße in der verlängerten Probezeit einmalig wiederholen, dann gibt es eine Verwarnung und eine Empfehlung der Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung. Bei einem zweiten Verstoß wird die Fahrerlaubnis entzogen -bei einem zweiten Verstoß unter Alkohol- und Drogeneinfluss ist eine Teilnahme am Aufbauseminar für Fahranfänger Pflicht.
Die B-Verstöße in der Probezeit umfassen abgefahrene Reifen, falsche Ladungssicherung, Parkvergehen auf Kraftfahrstraßen und das Handy am Steuer. Im Gegensatz zu den A-Verstößen wird ein einmaliger Verstoß nicht geahndet, erst der zweite Verstoß wird mit einer Verlängerung der Probezeit und einem Aufbauseminar bestraft.

5. Smartphone am Steuer
Das Handy ist unser alltäglicher Begleiter. Wie aufgeschmissen wären wir nicht ohne die ständige Erreichbarkeit. Dennoch darf ein Smartphone nicht während des Fahrens genutzt werden, das kann dich um die 100 Euro und 1 Punkt kosten, da deine Konzentration im Straßenverkehr andernfalls nicht gewährleistet ist. Wenn du dabei andere Autofahrer gefährdest, dann darfst du sogar 150 Euro zahlen, erhältst ein Fahrverbot von einem Monat und zusätzlich 2 Punkte. Bei einer Sachbeschädigung sind es 200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
Ist es das wert?
Auch Fahrradfahrer sind nicht vor einer Bestrafung gefeit und können 55 Euro hinblättern, wenn sie das Handy beim Fahren nutzen.
Überlege dir vorher genau, ob du dich nicht von Vornherein an die Verkehrsregeln halten solltest, um mögliche Strafen zu vermeiden und zu einem sicheren Straßenverkehr beizutragen.

6. Rettungsgassen
Auch wenn ein Kraftfahrer keine Rettungsgasse bildet und somit die Durchfahrt eines Rettungswagens erschwert oder sogar verhindert, muss er mit einem Bußgeld rechnen. Bis zu 320 Euro werden dafür fällig, außerdem kommen zwei Punkte in Flensburg hinzu und möglicherweise auch noch ein Fahrverbot über einen Monat. Allerdings sind die Bußgelder im Ausland dafür deutlich höher. In Österreich muss man beispielsweise mit einem Bußgeld in Höhe von 726 € rechnen, wenn man ein Rettungsfahrzeug sogar behindert, dann kann es nochmal richtig teuer werden und bis zu 2.180 Euro Strafe nach sich ziehen.
Und so wird eine Rettungsgasse gebildet...

Wichtig beim Bilden einer Rettungsgasse ist, dass weiß man, wann sie gebildet werden muss. Das sollte bereits bei den ersten Anzeichen eines Staus passieren. Das heißt sobald es zu stockendem Verkehr kommt, sollte man eine Rettungsgasse bilden. Bei mehreren Fahrstreifen bildet man die Rettungsgasse folgendermaßen: Alle, die die linke Spur befahren, weichen ganz nach links aus und fahren somit knapp neben der Leitplanke. Auf jeder anderen Spur weichen die Autofahrer nach rechts aus, sodass etwas mehr als eine Spur zwischen der ganz linken Spur und der rechts daneben für Rettungsfahrzeuge frei bleibt. Die Rettungsgasse muss solange frei bleiben, bis sich der Stau auflöst. Sie darf auch nicht aufgelöst werden, nachdem Rettungsfahrzeuge die Rettungsgasse passiert haben, da man nicht weiß, ob noch welche nachkommen.
Kommen wir zu weiteren Bußgeld-Verursachern:

7. Winterreifen
In Deutschland gibt es eine Winterreifenpflicht. Es ist also nicht etwa einfach nur eine Empfehlung, sondern eine situative Pflicht. Was heißt das? Der ADAC erklärt das so: "Das heißt, dass man bei winterlichen Straßenverhältnissen, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, nur mit Winterreifen fahren darf." Man solle sich die Faustregel von O bis O merken - Von Ostern bis Oktober - kommt es also zu diesen Situationen. Wer keine Winterreifen mit einer Profiltiefe von mindestens 1,6mm hat, kann als Fahrer mit einem Bußgeld von 60 Euro bestraft werden. Wer dadurch andere behindert, muss sogar 80 Euro bezahlen und bekommt einen Punkt in Flensburg. Auch der Halter des Fahrzeuges muss dann mit einem Punkt und einem Bußgeld von 75 Euro rechnen.

8. Auto warmlaufen lassen
Wenn das Auto im Winter über Nacht draußen steht, sinken auch die Temperaturen im Innenraum. Um die Kälte im Fahrzeug zu vermeiden, starten viele Menschen als erste Handlung den Motor, um so das Auto warmlaufen zu lassen, während beispielsweise noch die Scheiben von Schnee befreit werden. Dies stellt jedoch leider eine Ordnungswidrigkeit dar, da das unnötige Laufen des Motors zu Lärm- und Abgasbelästigungen führen kann. Wer dabei erwischt wird, riskiert ein Bußgeld von 80 Euro.

9. Frontscheibe nicht freigekratzt
Die Situation kennt wohl jeder Autofahrer: In der Nacht hat es geschneit und am nächsten Morgen muss die Frontscheibe vom Schnee befreit werden. Gerade wenn man es eilig hat oder spät dran ist, wird dabei die Scheibe nur an den nötigsten Stellen freigekratzt. Doch Achtung, auch dies ist laut StVO nicht erlaubt! Es muss zwingend die komplette Frontscheibe, inklusive Lichter und Blinker vom Schnee befreit werden. Wer nur ein "Guckloch" schafft, muss mit einem Bußgeld von mindestens zehn Euro rechnen.

10. Schnee auf dem Autodach
Als Autofahrer muss man im Winter einiges beachten. Neben der gefährlichen Witterung muss auch auf die richtige Vorbereitung des Fahrzeugs geachtet werden. Nach einem heftigen Schneefall kratzen daher die meisten Leute die Scheiben, sowie Rückspiegel und Lichter frei. Doch war es das schon? Nein, auch Schnee auf dem Autodach muss zwingend entfernt werden! Denn die weiße Decke könnte beim Fahren auf die Frontscheibe rutschen und oder auf ein anderes Auto geweht werden und somit eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellen. Dementsprechend muss, wer mit Schnee auf dem Fahrzeugdach erwischt wird, 25 Euro zahlen.

11. Abblendlicht
Im Laufe des Winters sinken nicht nur die Temperaturen, auch das Tageslicht verschwindet bereits schneller als im Sommer. Wenn zur Dunkelheit auch noch Schneefall hinzukommt, müssen die Verkehrsteilnehmer besonders achtsam und vorsichtig fahren. Innerorts und außerorts gilt dann für alle Autos: Abblendlicht einschalten! Denn das sorgt dafür, dass das eigene Fahrzeug besser gesehen wird - und eine gute Sicht ist im Schneetreiben sehr wichtig. Wer das vergisst, muss mit einem Bußgeld zwischen 25 und 90 Euro rechnen.
Kommen wir zu unserem letzten Verstoß, der ziemlich neu ist:

12. Neue Vorfahrtsregel
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine neue Vorfahrtsregel geltend gemacht, die eine sehr spezielle Situation betrifft, nämlich die, wenn zwei Fahrstreifen zu einem überführt werden. Hierbei ist es nämlich egal, wer sich auf der rechten oder auf der linken Spur befindet, denn die Vorfahrt muss unter den Fahrenden kenntlich gemacht werden. Hierbei gilt eine erhöhte Sorgfalts- und Rücksichtnahmepflicht der auf beiden Fahrstreifen auf die Engstelle zufahrenden Verkehrsteilnehmer*innen. Wenn sich nicht geeinigt werden kann, muss dem jeweils anderen der Vortritt gewehrt werden. Ein genaues Bußgeld ist noch nicht festgesetzt, da dies auf den Einzelfall und den Schaden ankommt.