Ist es Pflicht, Kennzeichen auf Fotos zu verpixeln?
Viele machen von schönen Autos auf der Straße Fotos und teilen es dann mit Freunden. Aber ist das erlaubt oder ist es Pflicht, die Kennzeichen zu verpixeln?

Dürfen fremde Autos überhaupt fotografiert werden?
Ja! Autos verfügen, anders als Menschen, nicht über Urheber- oder Persönlichkeitsrechte und dürfen deshalb von jedem fotografiert werden – sogar, wenn Besitzer*innen widersprechen. Anders sieht es natürlich aus, wenn Fotograf*innen dafür ein privates Grundstück betreten oder Autohäuser von ihrem Hausrecht Gebrauch machen wollen. Nehmen wir jedoch an, das betroffene Fahrzeug steht auf einem öffentlichen Parkplatz und dann gilt: Foto frei!
So weit, so gut. Doch wie sieht es in Sachen Datenschutz und Kennzeichen aus?