Ist es Pflicht, Kennzeichen auf Fotos zu verpixeln?
Viele machen von schönen Autos auf der Straße Fotos und teilen es dann mit Freunden. Aber ist das erlaubt oder ist es Pflicht, die Kennzeichen zu verpixeln?

Wann muss ich das Kennzeichen trotzdem verpixeln?
Das Urteil von 2007 nimmt leider noch keinen Bezug auf die am 25. Mai 2018 inkraftgetretene DSGVO. So ergibt sich daraus Folgendes: Ruft der Fotograf zum Beispiel zu einer Sachbeschädigung des abgebildeten Autos auf, ist eine Unkenntlichmachung des Kennzeichens Pflicht. Und auch, wenn das Foto Rückschlüsse auf die Halter*innen zulässt (zum Beispiel da das Auto vor der Haustür steht und damit auf die Adresse geschlossen werden kann), darf das Nummernschild nicht gezeigt werden. Außerdem ist es bei der dem Foto relevant, ob es über ein öffentliches Profil geteilt wird und somit allen zugänglich ist. Jedes Mal, wenn über das Foto Besitzer*innen also leicht identifizierbar auf einem öffentlichen Profil gemacht werden, wird es zum Problem.
Okay, merken wir uns! Doch wie sieht es aus, wenn wir Falschparker knipsen und entlarven? Ist das rechtens oder verletzt Petzen die Persönlichkeitsrechte des anderen?