Autoversicherung: Diesen Mythen solltest du keinen Glauben schenken

Bist du schon drauf reingefallen?

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Im Falle eines Unfalls ist man dankbar für seine Kfz-Versicherung. Sie ist Pflicht, jeder hat sie - und doch sind zahlreiche Irrtümer im Umlauf, denen man leicht in die Falle geht und daraufhin ein böses Erwachen erlebt.

Ob Teil- oder Vollkaskoversicherung: Die Versicherungsbedingungen sind leider nicht jedem klar. Es gibt Schäden, an deren Behebung sich keine Versicherung beteiligen wird; und manche Dinge, bei denen man sich sicher ist, sie würden die Versicherungspreise in die Höhe treiben bzw. senken, haben tatsächlich gar keinen Einfluss auf die Kosten, die der Fahrer tragen muss.

Die größten Kfz-Versicherungsmythen erfährst du auf den folgenden Seiten.

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Mythos #1: Die Versicherung zahlt im Fall von Diebstahl aus dem Auto.

Leider nicht - zumindest nicht immer: Wird zum Beispiel dein Autoradio gestohlen, bekommst du das Geld von der Versicherung; klaut man dir jedoch z. B. eine Tasche oder das Navi aus dem Auto, gibt es von einer Teilkaskoversicherung nichts zurück. Hier gilt: Nur feste Bestandteile des Wagens werden finanziell ersetzt. 

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Mythos #2: Mit Punkten in Flensburg kostet die Versicherung mehr.

Das stimmt (bei den meisten Anbietern) nicht. Einzelne Versicherungen verlangen zwar durchaus mehr Geld, je mehr Punkte man gesammelt hat, aber generell werden auffällige Fahrer nicht für ihre Punkte bestraft. Aber Achtung: Wer einen Unfall baut und vorher deutlich zu schnell unterwegs war, wird sicher aufgrund der Mitschuld einen höheren Eigenanteil zahlen müssen.

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Mythos #3: Mehrere kleine Unfälle sind nicht so schlimm wie ein großer.

Das stimmt nicht: Wer häufiger auffällt, muss beim Schadenfreiheitsrabatt mit größeren Einbußen rechnen als bei nur einem großen Unfall. Die Folge: Als unzuverlässig geltender Fahrer zahlt man höhere Versicherungsbeiträge. Kommt es allzu häufig zu Unfällen, kann es sogar noch ernstere Konsequenzen geben, denn auch die Versicherung selbst kann den Vertrag kündigen. 

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Mythos #4: Bei Wildunfällen greift die Versicherung.

Das ist generell richtig - mit mehreren Einschränkungen:

1) Der Unfall ereignet sich während der Fahrt oder kann, wenn das Auto geparkt war, von Zeugen bestätigt werden.

2) Bei "billigen" Versicherungen werden nur Unfälle mit Haarwild abgedeckt (Rehe, Wildschweine und Co.), jedoch keine Pferde etc.

3) Gehört das Tier jemandem (Kuh, Hund, ...), haftet die Tierhaftpflichtversicherung des Besitzers für den Schaden am Wagen.

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Mythos #5: Mein Versicherungsbeitrag bleibt derselbe, wenn ich umziehe.

Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube - denn natürlich kommt es in einer belebten Großstadt zu mehr Unfällen als im Dorf, weswegen der Versicherungsbeitrag mit einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk steigen bzw. sinken kann, je nachdem, wie "gefährlich" es am Zielort für das Auto ist.

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Mythos #6: Wenn jemand meinen Wagen mutwillig beschädigt, zahlt die Versicherung.

Dein Spiegel wurde abgetreten? Die Windschutzscheibe eingeschlagen? Viele Autofahrer ärgern sich, trösten sich aber mit dem Irrglaube darüber hinweg, die Versicherung würde das bezahlen - leider nein! Nur eine Vollkaskoversicherung übernimmt dadurch entstandene Kosten; bei einer Teilkaskoversicherung wird nur dann gezahlt, wenn der Täter dadurch offensichtlich ins Auto einbrechen und etwas stehlen wollte.

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Mythos #7: Wie ich zahle, ist der Versicherung egal.

Eben nicht! Tatsächlich kommst du nämlich am günstigsten dabei weg, wenn du ein ganzes Jahr auf einmal zahlst. Zahlst du hingegen vierteljährlich oder gar monatlich, kostet dich die Versicherung mehr. Hierbei macht es also durchaus Sinn, einmal tief in die Tasche zu greifen.

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Mythos #8: Ich kann mein Auto verleihen, ohne mir Sorgen machen zu müssen.

Das stimmt nicht und kann Freundschaften zerstören: Verleihst du dein Auto und der Fahrer baut damit einen Unfall, wird deine Versicherung dafür zwar zahlen - es kann jedoch sein, dass du im Nachhinein eine Vertragsstrafe für den zusätzlichen Fahrer aufbringen musst.