In diesen Situationen darf man den Warnblinker einschalten
So vermeidet man ein Bußgeld
Warnblinker nur in bestimmten Situationen nutzen
In Deutschland wird der Warnblinker von vielen Autofahrern sehr ausufernd genutzt. Ob beim Getränkeholen oder dem Parken in zweiter Reihe, in vielen Situationen gilt der Warnblinker als erste Lösung. Dabei kann genau in diesen Situationen ganz schnell ein Bußgeld folgen.
Besonders bei der Parkplatzsuche nutzen deutsche Autofahrer den Warnblinker sehr schnell. Dabei wissen viele nicht, dass auch ein blinkendes Auto einen Parkverstoß begeht, wenn man im Halteverbot steht.
Warnblinker nur in Gefahrensituationen nutzen
Der wichtigste Hinweis ist gleichzeitig extrem einfach, denn der Warnblinker trägt seinen Namen nicht umsonst. Er sollte nur dann benutzt werden, wenn er sinnvoll andere Autofahrer auf Gefahrensituationen hinweist. Wenn zum Beispiel ein Fahrzeug liegen geblieben ist und einen Stau verursacht, kann man mit dem Warnblinker nahende Autofahrer darauf hinweisen, das Tempo zu drosseln.
Auch bei besonders langsam fahrenden Autos, beispielsweise durch einen technischen Defekt oder durch Wettereinflüsse, die eine normale Fahrt erschweren, darf der Warnblinker eingesetzt werden.
Nutzt man den Warnblinker allerdings, um sich schnell einen Parkplatz in zweiter Reihe zu sichern und etwas einzukaufen, droht sofort ein Bußgeld. Ein Hinweis, der auf Deutschlands Straßen bald wieder ankommen sollte.