Was ist beim Autofahren verboten? 16 Dinge, bei denen sich viele irren
Dürfen wir beim Autofahren essen oder telefonieren? Wir klären über 16 Mythen auf, die sich über Verboten beim Autofahren eingeschlichen haben.
Fall #15: Darf man das Innenlicht vom Auto an machen
Vielen von uns wurde es als Kind verboten, während der Fahrt hinten im Auto das Licht innen anzumachen. Aber ist das wirklich verboten? Es gibt kein spezielles Verbot, es wird aber über allgemeine Pflichten geregelt. Denn Autofahrer*innen sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Sicht nicht beeinträchtigt wird und keine anderere verkehrsteilnehmende Person gefährdet oder behindert wird. Das Innenlicht kann aber genau dies tun. Denn tatsächlich kann es sehr stark nach außen abstrahlen und somit sowohl die eigene Sicht, als auch andere behindern. Da spielen drei Faktoren eine wichtige Rolle. Der hellere Innenraum kann die Augen daran hindern, sich an die Dunkelheit von außen anzupassen und somit kann man schlechter sehen. Das Innenlicht wird durch die Scheiben gespiegelt und hemmt auch somit die Sicht. Und das Licht kann die fahrende Person allgemein ablenken. Wenn in einem solchen Moment ein Unfall entsteht, kann das Licht als Ordnungswidrigkeit gehandhabt werden und beim Unfallgeschehen mit berücksichtigt werden, auch rechtlich. Je nach Grad der Belästigung kann es auch ein Bußgeld geben:
- 10 Euro für belästigt andere Verkehrsteilnehmende oder beschränkt die eigene Sicht
- 20 Euro für behindert andere Verkehrsteilnehmende
- 30 Euro für gefährdet andere Verkehrsteilnehmende
- 35 Euro für schädigt andere Verkehrsteilnehmende
Wer hinten also lesen oder etwas anderes machen möchte, bei dem man ein Licht braucht, der sollte eher auf ein extra Leselicht zurückgreifen.
Kommen wir zum nächsten wichtigen Punkt: