Warnweste, Verbandkasten – Was ist im Auto Pflicht?
Die Pflichtausrüstung für Autofahrer: In diesem Artikel zeigen wir dir, was Pflicht ist, immer im Auto mit sich zu tragen.
Ab Februar 2023 sollte auch noch etwas anderes enthalten sein:
Und zwar müssen laut der DIN-Norm ab dem 01.02.2023 in jedem Verbandkasten im Auto auch noch zwei Masken enthalten sein. Am besten ist es, wenn man gleich zwei FFP2 Masken mitnimmt, allerdings scheinen auch die normalen Corona-Schutzmasken in Ordnung. Während der Corona Pandemie war der Mund und Nasenschutz nicht mehr wegzudenken. Nun ist er auch Pflicht im Auto!
Laut dem Bußgeldkatalog werden dann 5€ fällig! Die unnötige Ausgabe kannst du dir sparen.
Allerdings gibt es diesbezüglich mehrere Berichte:
Denn laut dem ADAC: „[...] Im Februar 2022 wurde die DIN aktualisiert. Danach sind, wie oben beschrieben, unter anderem zusätzlich zwei medizinische Masken Bestandteil des Verbandkastens. Auch wenn die StVZO noch nicht angepasst wurde, dürfen nach Auskunft des Bundesministeriums Verbandkästen nach der neuen DIN 13164, Ausgabe Februar 2022 bereits jetzt verwendet werden.”
Eins ist sicher: Ob Pflicht oder nicht, es schadet auf jeden Fall nicht und erspart dir definitiv Diskussionen sowie Ärger!
Auf den nächsten Seiten haben wir noch weitere Dinge für dich, die nicht unbedingt Pflicht sind, aber wichtig sind, sie immer Auto zu haben.