Viele machen es falsch: Wie viel Abstand muss man zu Radfahrern halten

Ein leidiges, aber wichtiges Thema: Radfahrer! Weißt du, wie viel Abstand man zu Radfahrern halten muss oder machst du es auch verkehrt?

Das Auto hält nicht besonders viel Abstand zum Radfahrer.
Quelle: imago images / Gottfried Czepluch

Wer kennt es nicht, dass man gut gelaunt in sein Auto steigt, nur um dann festzustellen, dass man etwas Wichtiges vergessen hat, wie zum Beispiel eine Flasche Wasser für die Fahrt, es nervt uns. Genauso genervt sind viele Autofahrer von den RadfahrerInnen, die uns tagein tagaus begegnen. Aber die armen Radfahrer können gar nicht immer etwas dafür, denn viele Autofahrer wissen nicht, wie viel Abstand man zu den RadfahrerInnen einhalten muss, und bedrängen diese dann im Straßenverkehr: 

Der Mann versucht mit wenig Abstand die Frau zu überholen.
Quelle: imago images / Seeliger

Der Überholvorgang 

In Großstädten sind RadfahrerInnen fast überall anzutreffen, ob es dafür ausgewiesene Wege gibt oder nicht - sie sind immer da! Deswegen haben die AutofahrerInnen auch ordentlich damit zu kämpfen, die RadfahrerInnen rechtzeitig zu sehen. Dadurch, dass es nicht besonders wenig RadfahrerInnen gibt, versuchen natürlich auch sie einander zu überholen, dass sie dabei nicht genügend Platz haben bzw. ein Auto naht, wird oftmals übersehen! Dann kann es schon einmal zu sehr gefährlichen Situationen kommen. 

Aber wie viel Platz sollte man den RadfahrerInnen denn nun genau lassen?

Der Abstand zu Radfahrern muss 1,50 Meter bis außerorts sogar 2 Meter betragen.
Quelle: imago images / Marius Schwarz

Der Abstand zu Radfahrern

Auch wenn die Regelung dazu bisher eher schwammig und ungenau formuliert war, so ist nun eine klare Aussage bzw. Regel zum Einhalten von Mindestüberholabstand bekannt. Egal ob für Autos, Motorräder oder Lastwagenfahrer, die Regelung gilt ab sofort - sogar für FußgängerInnen! Innerorts soll der Abstand zu den RadfahrerInnen und den anderen VerkehrsteilnehmerInnen 1,50 Meter betragen, außerorts sogar ganze 2 Meter. Das hört sich erst einmal ziemlich viel an, ist aber nötig, um die notwendige Sicherheit zu gewährleisten! 

Dasselbe gilt übrigens für das Überholen von E-Rollern und Elektrokleinstfahrzeuge. Der Mindestabstand ist dementsprechend für alle seit Ende April 2020 einzuhalten! 

Aber im Alltag ist es manchmal gar nicht möglich die Abstandsregelung einzuhalten. Was dann?

Im Alltag ist das Einhalten des Abstands gar nicht immer möglich.
Quelle: imago images / Ralph Peters

Muss ich den Abstand auch einhalten, wenn nicht genügend Platz ist?

Natürlich sieht es in der Praxis immer anders aus. Und daher fragen wir uns, ob wir den Abstand zu den RadfahrerInnen nun auch einhalten müssen, wenn es grundsätzlich gar nicht im Verkehrsgeschehen möglich ist, diesen einzuhalten. 

Klare Antwort: Auch da ist der Abstand einzuhalten. Falls dies gar nicht möglich sein sollte, weil die Straßen zu eng seien, ist überholen eben gar nicht möglich bzw. sogar verboten! Schließlich darf derjenige, der überholen möchte, die anderen VerkehrsteilnehmerInnen nicht behindern.

Wir hätten da noch eine Frage, denn wir sehen es immer wieder im Straßenverkehr: Dürfen zwei oder mehrere RadfahrerInnen nebeneinander auf der Straße oder dem Fahrradweg fahren?

Manche Radfahrer fahren nebeneinander auf dem Radweg.
Quelle: imago images / Ralph Peters

Dürfen RadfahrerInnen auch nebeneinander fahren?

Jetzt dürfen alle RadfahrerInnen einmal tief durchatmen, um danach freudetaumelnd in die Luft zu springen: denn die neue Verkehrsregelung besagt, dass man sogar nebeneinander fahren darf! Auch wenn Autofahrern jetzt alles hochkommen mag, deswegen dürfen RadfahrerInnen andere VerkehrsteilnehmerInnen noch lange nicht behindern - also ruhig Mut und entspannt durchatmen! So schlimm wird es wohl nicht werden, wenn sich jede Partei gegenseitig akzeptiert.

Für RadfahrerInnen gilt also, man darf nur nebeneinander fahren, wenn sich die Autos hinter einem nicht stauen! Das gilt übrigens auch erst ab drei Fahrzeugen! Sollten erst zwei Autos hinter euch fahren, braucht ihr euch nicht unbedingt gleich hetzen, aber die AutofahrerInnen auch nicht unnötig behindern! 

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