Mehr Befugnisse für Polizei bei Verkehrskontrollen

Bundesregierung will Effizienz der Strafverfolgung steigern

Mehr Befugnisse für Polizei bei Verkehrskontrollen
Quelle: Getty Images

Bisher eingeschränkte Befugnisse bei Verkehrskontrollen

Bei Verkehrskontrollen haben Polizisten bisher keine weitreichenden Befugnisse. Um dem kontrollierten Fahrer eine Blutprobe entnehmen zu können und ihn auf Drogenkonsum zu untersuchen, brauchen sie bisher eine richterliche Anordnung. Das soll sich in Zukunft ändern.

Die Bundesregierung plant ein Reformpaket zur Steigerung der Effizienz der Strafverfolgung. Dieses beinhaltet unter anderem, dass Polizisten künftig keine richterliche Zustimmung mehr brauchen, um eine Blutuntersuchung bei einer Verkehrskontrolle anzuordnen. Ein entsprechender Gesetzentwurf ist bereits im Rechtsausschuss diskutiert worden.

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Polizei und Staatsanwaltschaft brauchen bislang Zustimmung der Richter

Der neue Gesetzentwurf sieht vor, den sogenannten Richtervorbehalt bei der Blutentnahme zu streichen. Bislang muss die Polizei für jede erwünschte Blutprobe die Staatsanwaltschaft kontaktieren, die wiederum bei einem Richter die Erlaubnis für die Durchführung einholen muss.

Wenn kein Richter zu erreichen ist, etwa zwischen 22 und 6 Uhr, darf die Polizei bereits jetzt selbst entscheiden. Sie muss ihre Entscheidung allerdings ausführlich in den Ermittlungsakten dokumentieren.

Grund für diese Regelung ist, dass somit die körperliche Unversehrtheit des Verdächtigen durch die Strafgesetzordnung gewährleistet wird.

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Änderung soll Gerichte entlasten

Durch die neue Regelung soll die Anordnungskompetenz von den Richtern auf die Staatsanwaltschaft und Polizei übertragen werden. Dadurch wäre es den Beamten vor Ort möglich selbst zu entscheiden, ob eine Blutprobe entnommen werden soll.

Betroffenen soll es allerdings möglich sein, die Entscheidung im Nachhinein von einem Richter prüfen zu lassen. Durch diese neue Befugnis für Polizisten erhofft sich die Bundesregierung eine Entlastung der Gerichte. 

Noch ist die Änderung allerdings nicht beschlossen. Der Bundestag muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen.

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