Souvenirs aus dem Urlaub, die an der Grenze erlaubt und verboten sind
Jeder liebt Urlaubssouvenirs. Doch Vorsicht: Viele Mitbringsel sind verboten! Was du problemlos durch den Zoll bekommst und was strafbar ist, liest du hier.

#5 Nicht-tierische Produkte
Auch die Einfuhr nicht-tierischer Lebensmittel unterliegt strengen Regeln, vor allem zum Schutz der Gesundheit. Hier sind einige zu beachtende Sonderfälle:
Wildpilze dürfen nur bis zu 2 Kilogramm eingeführt werden. Grund ist auch fast 40 Jahre später noch die Strahlenbelastung durch die Tschernobyl-Katastrophe 1986.
Vitaminpräparate und Nahrungsergänzungsmittel: Es kann sein, dass diese dem Arzneimittelgesetz unterliegen und in Deutschland verschreibungspflichtig sind, auch wenn man sie im Ausland eventuell frei kaufen kann. Hier gilt die deutsche Verordnung.
Für Pflanzen und Schnittblumen gelten besondere Regelungen, beispielsweise könnte es nötig sein, ein Pflanzengesundheitszeugnis zu haben. Details gibt es hier.
Eine große Überraschung: Kartoffeln dürfen auch in geringen Mengen nicht eingeführt werden! Grund ist der Schutz vor der bakteriellen Ringfäule.
Bei den Mitbringseln auf der nächsten Seite solltest du ganz vorsichtig sein.