Souvenirs aus dem Urlaub, die an der Grenze erlaubt und verboten sind
Jeder liebt Urlaubssouvenirs. Doch Vorsicht: Viele Mitbringsel sind verboten! Was du problemlos durch den Zoll bekommst und was strafbar ist, liest du hier.

#6 Feuerwerk und Waffen
Mit den Souvenirs ist das so eine Sache. Der Kühlschrankmagnet und ähnliche Mitbringsel sind natürlich kein Problem. Aber es gibt auch einige Dinge, die von einigen Reisenden gern im Ausland gekauft und dann mitgebracht werden. Kritisch sind:
Feuerwerk: Ist grundsätzlich beim Zoll anzumelden. In Deutschland „Polenböller“ illegale ohne CE-Zeichen und außerhalb der Kategorien F1 und F2 bringen dir eine Strafanzeige ein.
Waffen: Dass Schlagringe, Schreckschusspistolen, Wurfsterne & Co. gegen das Waffengesetz verstoßen, dürfte klar sein. trotzdem gibt es immer wieder Leute, die meinen, solche Gegenstände mitbringen zu müssen.
Aber auch scheinbar harmlose Souvenirs, die vor allem bei Kindern beliebte Mitbringsel sind, haben ihre Tücken, wie die nächste Seite zeigt.