Bußgeldkatalog für 2026: Welche Verstöße kosten wie viel?
Der Bußgeldkatalog für das Jahr 2026 listet alle relevanten Bußgelder auf. Hier erfährt ihr welche Verstöße wie viel kosten.
Das kennt jeder Autofahrer: Man wurde geblitzt und wartet genervt darauf, dass die schlechten Nachrichten per Post kommen und einem der Bußgeldbescheid zugestellt wird. Bis dahin muss man sich mit belastenden Fragen herumschlagen. Beispielsweise, wie viel es diesmal kosten wird – oder schlimmstenfalls sogar, ob man einen Punkt kassiert, schließlich werden viele Verstöße immer drastischer sanktioniert. Daher ist es nicht nur praktisch, sondern auch sinnvoll, wenn man den Bußgeldkatalog vorher bereits genau kennt. Und im Jahr 2026 sind die Strafen nicht gerade gering!
Auf den nächsten Seiten erfährst du was sich im Bußgeldkatalog versteckt:
#1 Führerschein
Wenn du deinen Führerschein bei einer Verkehrskontrolle nicht dabei hast, droht dir in Deutschland ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Es ist keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit, sondern nur eine geringfügige Regelverletzung. Allerdings musst du den Führerschein bei der Polizei vorzeigen, falls sie es verlangt. Solltest du hingegen gar keinen gültigen Führerschein besitzen (weil du ihn nie gemacht hast oder er dir entzogen wurde), begehst du eine Straftat und kannst mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen.
Doch was gilt es noch zu beachten?
Ab wie viel Punkten ist der Führerschein weg?
Seit der Umstellung des Punktesystems 2014 (verstärkt 2018 durch verschärfte Regeln) gilt: Die Fahrerlaubnis ist bei 8 Punkten in Flensburg entzogen, nicht mehr bei 18. Damit wurden die Toleranzgrenzen deutlich gesenkt. Einige Vergehen wurden zudem neu klassifiziert, sodass man im Schnitt weniger Punkte für bestimmte Verstöße erhält als früher. Auch Radfahrer*innen sind nicht ausgenommen: Für schwere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (zum Beispiel Rotlichtmissachtung oder Alkohol am Steuer eines Fahrrads) werden ebenfalls Punkte im Fahreignungsregister vergeben. Fußgänger*innen dagegen erhalten in der Regel nur ein Bußgeld, aber keine Punkte. Jeder Verstoß verjährt nach einer bestimmten Frist, die Dauer hängt von der Schwere des Verstoßes ab. Nach einem Fahrerlaubnisentzug kann eine neue Fahrerlaubnis frühestens nach sechs Monaten beantragt werden, oft verbunden mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) bei bestimmten Delikten.
Aber was beinhaltet der Bußgeldkatalog 2025 noch?
#2 Alkohol und Drogen am Steuer
In Deutschland gelten folgende gesetzlich festgelegten Sanktionen bei Alkohol am Steuer:
- Verstoß gegen die 0,5‑Promille‑Grenze
1. Verstoß: ca. 500 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot. - 2. Verstoß: ca. 1 000 € Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot.
- 3. Verstoß: ca. 1 500 € Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot.
Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss - Bereits ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen kann eine relative Fahruntüchtigkeit vorliegen. Dann droht eine Straftat, meist mit 3 Punkten, Entzug der Fahrerlaubnis sowie Geld‑ oder Freiheitsstrafe.
Absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille - Ab 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig. Straftat nach § 316 StGB, in der Regel 3 Punkte, Führerscheinentzug, Geld‑ oder Freiheitsstrafe möglich und häufig eine MPU‑Anordnung.
Hier geht es weiter:
#3 Geschwindigkeitsüberschreitung
Bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerorts treten folgende Maßnahmen in Kraft:
- bis 10km/h | Strafe: 20 Euro
- 11-15km/h | Strafe: 40 Euro
- 16-20km/h | Strafe: 60 Euro
Ab 21 km/h wird es dann kritisch und du solltest dir Sorgen machen, denn die Strafmaßnahmen nehmen zu:
- (d) 21-25km/h | Strafe: 100 Euro / 1 Punkt
- (e) 26-30km/h | Strafe: 150 Euro / 1 Punkt, 1-Monat-Fahrverbot möglich
- (f) 31-40km/h | Strafe: 200 Euro / 1 Punkt, 1-Monat-Fahrverbot möglich
Aber es geht noch weiter:
Weitere Geschwindigkeitsüberschreitungen
Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 26 km/h kann ein einmonatiges Fahrverbot drohen. Dieses wird in der Regel jedoch erst dann verhängt, wenn innerhalb eines Jahres zweimal eine Überschreitung von mindestens 26 km/h festgestellt wird. Mit jeder weiteren Überschreitung um rund 10 km/h steigen die Bußgelder deutlich und es kommen Punkte sowie längere Fahrverbote hinzu.
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 70 km/h außerorts drohen rund 700 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von drei Monaten.
Ähnlich verhält es sich bei Überschreitungen innerorts, hier fallen die Strafen jedoch höher aus:
- bis 10 km/h | 30 Euro
- 11–15 km/h | 50 Euro
- 16–20 km/h | 70 Euro
Ab 21 km/h innerorts werden 115 Euro und 1 Punkt fällig. Wer innerorts mehr als 70 km/h zu schnell unterwegs ist, muss mit rund 800 Euro Bußgeld, 2 Punkten und einem dreimonatigen Fahrverbot rechnen.
Doch nicht nur das zu schnelle Fahren ist beim Autofahren teuer:
#4 Rote Ampel
Auch beim Überfahren einer roten Ampel gibt es unterschiedliche Situationen, die unterschiedliche Konsequenzen mit sich bringen. Überfährst du „einfach nur“ eine Ampel, so kostet dich das 90 Euro – aber wie verhält es sich, wenn du andere Autofahrer*innen in Gefahr bringst?
Ampel bei rot überfahren ...
- mit Gefährdung: 320 Euro | 2 Punkte | 1 Monat Fahrverbot
- mit Sachbeschädigung: 360 Euro | 2 Punkte | 1 Monat Fahrverbot
Sollte die Ampel schon länger als eine Sekunde in rot erstrahlen, so musst du 200 Euro zahlen und erhältst je nach Tatbegehung einen Führerscheinentzug. Während du bei einer Gefährdung anderer nochmal 120 Euro dazuzahlst, sind es bei einer Sachbeschädigung 160 Euro zuzüglich.
Beim Abbiegen nach rechts ohne vorher an einer Ampel zu halten, an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist, erwartet dich eine Geldstrafe von 70 Euro und 1 Punkt.
- mit Gefährdung: 100 Euro | 1 Punkt
- mit Verursachung eines Unfalls: 120 Euro | 1 Punkt
Wenn du aber nach rechts abbiegst, ohne vorher an einer Ampel zu halten, an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist und dabei den Fußgänger- oder Fahrradverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung behinderst, dann kannst du 100 Euro zahlen und mit 1 Punkt rechnen. Auch als Radfahrer*in bist du vor Bußgeldern nicht gefeit. Überfährst du eine rote Ampel, kostet dich das 60 Euro. Wenn du andere Verkehrsteilnehmende dabei gefährdest, erhöht sich die Strafe auf 100 Euro und mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung kommen 120 Euro auf dich zu.
Wie sieht es mit der Probezeit aus?
#5 Probezeit
Befindest du dich noch in der Probezeit, ist besondere Vorsicht geboten. Bei einem Verstoß, der ein Bußgeld von mindestens 60 Euro nach sich zieht, wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert.
A-Verstöße in der Probezeit – dazu zählen unter anderem Unfallflucht, Nötigung, Trunkenheit, Rotlichtverstöße, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Überholen im Überholverbot und Abstandsverstöße – werden bei einmaliger Missachtung mit einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre sowie der Teilnahme an einem Aufbauseminar geahndet.
Wiederholte Verstöße:
Einmaliger Verstoß in der verlängerten Probezeit: Verwarnung und Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Dritter Verstoß: Fahrerlaubnisentzug.
Bei einem zweiten Verstoß unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist die Teilnahme am Aufbauseminar für Fahranfänger Pflicht.
B–Verstöße umfassen zum Beispiel abgefahrene Reifen, falsche Ladungssicherung, Parkverstöße auf Kraftfahrstraßen und die Nutzung des Handys am Steuer.
Ein einmaliger B-Verstoß wird nicht geahndet.
Zweiter Verstoß: Probezeitverlängerung und verpflichtendes Aufbauseminar.
Was passiert, wenn du dein Handy am Steuer nutzt?
#6 Smartphone am Steuer
Das Handy ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Dennoch darf ein Smartphone nicht während der Fahrt genutzt werden, da sonst die Konzentration im Straßenverkehr stark eingeschränkt ist.
- Einfaches Benutzen des Handys während der Fahrt: 100 € Bußgeld | 1 Punkt
- Mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: 150 € | 2 Punkte | 1 Monat Fahrverbot
- Mit Unfall oder Sachbeschädigung: 200 € | 2 Punkte | 1 Monat Fahrverbot
Überlege dir vorher genau, ob du dich nicht von Vornherein an die Verkehrsregeln halten solltest, um mögliche Strafen zu vermeiden und zu einem sicheren Straßenverkehr beizutragen.
#7 Rettungsgassen
Auch wenn ein*e Kraftfahrer*in keine Rettungsgasse bildet und somit die Durchfahrt eines Rettungswagens erschwert oder sogar verhindert, muss die Person mit einem Bußgeld rechnen. Bis zu 320 Euro werden dafür fällig, außerdem kommen zwei Punkte in Flensburg hinzu und möglicherweise auch noch ein Fahrverbot über einen Monat. Allerdings sind die Bußgelder im Ausland dafür deutlich höher. In Österreich muss man beispielsweise mit einem Bußgeld in Höhe von 726 Euro rechnen. Wenn man ein Rettungsfahrzeug behindert, kann es nochmal richtig teuer werden und bis zu 2.180 Euro Strafe nach sich ziehen.
Auch die Bahn solltest du freihalten:
#8 Busspur
Viele Autofahrer*innen tun es und wissen gar nicht, dass man sich mit dem Befahren der Busspur jede Menge Ärger einhandeln kann. Los geht es bereits mit einem Bußgeld von 43,50 Euro, wenn man verbotswidrig auf der Busspur fährt. Behindert man dann auch noch den Linienverkehr darf man 63,50 Euro blechen. Richtig teuer wird es, wenn du andere Verkehrsteilnehmer*innen damit gefährdest: 168,50 Euro und ein Monat Fahrverbot sind dann fällig. Auch Halten oder Parken auf der Busspur ist kostspielig: Los geht es bei einem Bußgeld von 83,50 Euro und steigert sich je nach Vergehen auf einen Betrag von 128,50 Euro.
Machen wir weiter:
#9 Winterreifen
In Deutschland gibt es eine Winterreifenpflicht. Es ist also nicht etwa einfach nur eine Empfehlung, sondern eine situative Pflicht. Was heißt das? Der ADAC erklärt das so: „Das heißt, dass man bei winterlichen Straßenverhältnissen, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, nur mit Winterreifen fahren darf.“ Man solle sich die Faustregel von O bis O merken – Von Ostern bis Oktober ist Zeit für Sommerreifen und umgekehrt für Winterreifen. Wer keine Winterreifen mit einer Profiltiefe von mindestens 1,6 mm hat, kann als Fahrer mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt bestraft werden. Wer dadurch andere behindert, muss sogar 100 Euro bezahlen und bekommt ebenfalls einen Punkt in Flensburg. Kommt es zum Unfall sind es 120 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Aber auch den Fehler sollte man nicht begehen:
#10 Abblendlicht
Im Laufe des Winters sinken nicht nur die Temperaturen, auch das Tageslicht verschwindet bereits schneller als im Sommer. Wenn zur Dunkelheit auch noch Schneefall hinzukommt, müssen die Verkehrsteilnehmer besonders achtsam und vorsichtig fahren. Innerorts und außerorts gilt dann für alle Autos: Abblendlicht einschalten! Denn das sorgt dafür, dass das eigene Fahrzeug besser gesehen wird – und eine gute Sicht ist im Schneetreiben sehr wichtig. Wer das vergisst, muss mit einem Bußgeld zwischen 50 und 120 Euro rechnen.
Ganz schön viele Regeln, an die man sich zu halten hat, aber wir sind noch nicht am Ende – hier geht es weiter:
#11 Vorfahrtsregel
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine neue Vorfahrtsregel geltend gemacht, die eine sehr spezielle Situation betrifft, nämlich die, wenn zwei Fahrstreifen zu einem überführt werden. Hierbei ist es nämlich egal, wer sich auf der rechten oder auf der linken Spur befindet, denn die Vorfahrt muss unter den Fahrenden kenntlich gemacht werden. Hierbei gilt eine erhöhte Sorgfalts- und Rücksichtnahmepflicht der auf beiden Fahrstreifen auf die Engstelle zufahrenden Verkehrsteilnehmer*innen. Wenn sich nicht geeinigt werden kann, muss dem jeweils anderen der Vortritt gewehrt werden. Ein genaues Bußgeld ist noch nicht festgesetzt, da dies auf den Einzelfall und den Schaden ankommt. Außerdem gibt es folgende Strafen:
- „Rechts-vor-links“ nicht beachtet: 50 bis 100 Euro
- Stoppschild überfahren: 50 bis 100 Euro
- An der Haltelinie nicht gehalten: 35 Euro
- Zu schnell an einen Zebrastreifen herangefahren, obwohl ein Fußgänger sich näherte: 100 Euro.
Klick dich weiter:
#12 Beleidigungen
Ja, richtig gehört, man muss richtig tief in die Tasche greifen, wenn man im Straßenverkehr mit Beleidigungen um sich wirft. Die Beleidigungen, die in der Liste stehen, wurden alle schon einmal gemahnt. Doch wie viel muss man im schlimmsten Fall zahlen?
- Die Zunge rausstrecken: 150 Euro
- „Du Mädchen" (Zu einer Polizistin): 200 Euro
- „Du blödes Schwein": 475 Euro
- „Asozialer": 550 Euro
- Einen Polizisten duzen: 600 Euro
- Einen Vogel zeigen: 750 Euro
- Stinkefinger zeigen: 4.000 Euro
... und noch viele mehr, die man im Bußgeldkatalog nachlesen kann. Habt ihr schon gewusst, wie teuer das werden kann?