Darum ist es besser, den Führerschein nicht immer dabei zu haben!

Da nimmt man lieber 10 Euro Strafe in Kauf!

Darum ist es besser, den Führerschein nicht immer dabei zu haben!
Quelle: Getty

Führerscheinentzug vorbeugen

Jeder Autofahrer hat gelernt, dass er seinen Führerschein stets bei sich zu führen hat, wenn er ein Kraftfahrzeug bewegt. Gerät man in eine Polizeikontrolle und führt seinen Führerschein nicht mit sich, wird ein Verwarngeld von 10 Euro fällig, die man sich natürlich gerne erspart.

Die Kanzlei Nierenz & Batz berichtet allerdings von einem Mandanten, der dieses Bußgeld liebend gerne gezahlt hätte, um den Strapazen zu entgehen, die er im Anschluss an eine allgemeine Verkehrskontrolle in Kauf nehmen musste. Einer der Beamten hatte den Mann in Verdacht, illegale Drogen konsumiert zu haben und nahm ihn mit auf das Revier.

Auf dem Revier wurde dem Mann von einem Polizeiarzt eine Blutprobe entnommen und auf verbotene Substanzen untersucht. Zusätzlich wurde ihm der Führerschein abgenommen, mit Begründung auf „Verdacht auf Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss betäubender Substanzen“. 

Klar ist, dass der Führerschein erst wieder ausgehändigt wird, wenn der Bluttest negativ ausgefallen ist. Diese Blutuntersuchung kann allerdings schlanke drei bis zwölf Wochen dauern. In der Zwischenzeit war es dem Mandanten von Nierenz & Batz natürlich untersagt, ein Kraftfahrzeug zu bewegen. Da das Ergebnis des Bluttests negativ war erhielt der Mann seinen Führerschein im Anschluss an die Auswertung umgehend zurück. Lediglich drei Monate hatte er auf das Ergebnis seines Bluttests warten müssen.

Darum ist es besser, den Führerschein nicht immer dabei zu haben!
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Was wäre gewesen, wenn er seinen Führerschein nicht bei sich gehabt hätte?

Die Polizei hätte ihm das Autofahren für den Tag der Kontrolle verbieten können, allerdings hätten sie ihm den Führerschein nicht entziehen können. Am nächsten Tag dürfte er sich wieder vollkommen legal an das Steuer seines Autos setzen, da er ja noch immer im Besitz des Führerscheins gewesen wäre.

Entscheidend ist dabei dieser Satz: Die Polizei darf nur das beschlagnahmen oder sicherstellen, was sie findet und in den Händen hält.

Zwar hätte die Polizei eine gerichtliche Sicherstellung bei der Staatsanwaltschaft beantragen können, dies dauert aufgrund der flotten Bürokratie in der Regel aber mindestens drei Wochen. Drei Wochen, in denen der Mandant völlig legal hätte fahren dürfen und in denen die Möglichkeit besteht, dass seine ihn entlastende Blutprobe ausgewertet wird.

Natürlich hätte er sich einer Ordnungswidrigkeit strafbar gemacht, aber die 10 Euro hätte er sicher liebend gerne bezahlt, wenn er sich dadurch den Aufwand hätte ersparen können, den der Führerscheinentzug für ihn bedeutete.

Hier noch mal der Text der Kanzlei:

Warum man besser seinen Führerschein nicht dabei hat….

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