Alles rund um Auto-Folierung
Es muss eine Menge beachtet werden
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Welche rechtlichen Einschränkungen gibt es?
Wenn es um die Karosserie des Wagens geht, sind der Fantasie zwar (kaum) Grenzen gesetzt. Allerdings schränkt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung die Folierung bestimmter Stellen des Autos ein: So dürfen Scheiben, die notwendig für die Sicht des Fahrers sind, nicht beklebt werden. (§40 Abs. 1) Die hinteren Seitenscheiben sowie die Heckscheibe dürfen allerdings foliert werden. Foliert man widerrechtlich, können Strafen die Folge sein: Bis zu 90 Euro und ein Punkt in Flensburg winken.
Wie viel man für eine Folierung zahlen muss, erfahrt ihr auf der nächsten Seite.