Autoversicherung: Diesen Mythen solltest du keinen Glauben schenken
In Sachen Autoversicherung haben sich in den letzten Jahren viele Mythen angehäuft, denen man zu schnell Glauben schenken kann. Doch nicht alles ist wahr.

Mythos #12: Das Auto wird bei einem Parkschaden nicht versichert
Ein Parkschaden ist eine Art von Fahrzeugschaden, der in der Regel entsteht, wenn das Auto beim Parken von einem anderen Fahrzeug oder einem Hindernis beschädigt wird. In vielen Fällen wird ein Parkschaden nicht von der Versicherung der Fahrzeughalter*innen gedeckt, es sei denn, man hat eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen. Bei einer Haftpflichtversicherung, die nur Schäden abdeckt, die der Versicherungsnehmer*innen selbst verursachen, ist der Parkschaden in der Regel nicht versichert. Um sich vor den Kosten eines Parkschadens zu schützen, empfiehlt es sich auch hier, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen oder im schlimmsten Fall den Schaden selbst zu tragen.
Es gibt noch ein paar Mythen ...