Autoversicherung: Diesen Mythen solltest du keinen Glauben schenken
In Sachen Autoversicherung haben sich in den letzten Jahren viele Mythen angehäuft, denen man zu schnell Glauben schenken kann. Doch nicht alles ist wahr.

Mythos #4: Bei Wildunfällen greift die Versicherung
Bei Wildunfällen greift die Versicherung zwar grundsätzlich, aber es gibt auch hier ein paar wichtige Einschränkungen. Erstens muss der Unfall während der Fahrt passiert sein oder, falls das Auto geparkt war, durch Zeug*innen bestätigt werden. Zweitens decken günstigere Teilkaskoversicherungen oft nur Begegnungen mit „Haarwild“ ab, also Rehe, Wildschweine oder Füchse – Unfälle mit Haustieren wie Hunden oder Kühen sind nicht eingeschlossen. In solchen Fällen haftet in der Regel die Tierhalterhaftpflicht der Besitzer*innen für den Schaden am Fahrzeug.
Wie ist es mit dem Versicherungsbeitrag?