Autoversicherung: Diesen Mythen solltest du keinen Glauben schenken
In Sachen Autoversicherung haben sich in den letzten Jahren viele Mythen angehäuft, denen man zu schnell Glauben schenken kann. Doch nicht alles ist wahr.

Mythos #6: Wenn jemand meinen Wagen mutwillig beschädigt, zahlt die Versicherung
Das ist prinzipiell richtig, aber es gibt hier wichtige Details zu beachten:
- Vollkaskoversicherung: Sie deckt Schäden, die durch Vandalismus, wie einen abgetretenen Spiegel oder eine eingeschlagene Windschutzscheibe, entstehen. Das gilt, solange der Schaden nicht durch eine andere Person selbst verursacht wurde, die aus einer anderen Versicherungsmöglichkeit haftet.
- Teilkaskoversicherung: Sie übernimmt Vandalismusschäden nur dann, wenn Täter*innen eindeutig in der Absicht gehandelt haben, ins Fahrzeug einzubrechen, um etwas zu stehlen.
- Polizeimeldung: Der Schaden muss in jedem Fall bei der Polizei gemeldet werden, da der Nachweis wichtig ist, um die Versicherung in Anspruch zu nehmen.
Also: Wenn du keinen Vollkaskoschutz hast, wirst du bei mutwilliger Beschädigung durch Dritte auf den Kosten sitzen bleiben, es sei denn, du kannst den Einbruch nachweisen.
Ist es egal, wie du bezahlst?