„Bitte aussteigen!“: Das solltest du bei einer Polizeikontrolle wissen

Jeder gerät irgendwann einmal in eine Polizeikontrolle. Was man in dieser Situation wissen beziehungsweise was man tun oder lassen sollte, erfährst du hier!

Halt, Polizei - Dieses Stoppschild kommt bei der Polizeikontrolle zum Einsatz.
Quelle: IMAGO / McPHOTO

Über 66 Millionen Kraftfahrzeuge sind in Deutschland zugelassen! Damit es da für alle auf den Straßen sicher bleibt, werden regelmäßig Polizeikontrollen durchgeführt. Viele verunsichert diese ungewohnte Situation: Was erwartet mich jetzt? Habe ich etwas falsch gemacht? Was sind meine Rechte? Diese Fragen sind durchaus begründet, denn du solltest wissen, wo dein Recht beginnt und das der Polizist*innen aufhört. Schließlich machen auch diese mal Fehler. Alles was du zu dem Thema wissen musst, haben wir im folgenden Artikel zusammengefasst.

Als erstes solltest du folgendes wissen:

Wenn du von der Polizei angehalten wirst, solltest du keine Panik bekommen.
Quelle: IMAGO / photothek

#1 Grundsätzliches zur Polizeikontrolle

Die Situation einer Polizeikontrolle ist für einige Menschen eine unangenehme Situation. Schließlich ist es kein beruhigendes Gefühl, wenn man von der Polizei gestoppt wird. In den meisten Fällen handelt es sich bei solchen Kontrollen jedoch um einfache Routinemaßnahmen, die zur allgemeinen Sicherheit im Straßenverkehr beitragen sollen – und somit auch zu deiner eigenen Sicherheit! Dies solltest du stets im Hinterkopf haben, wenn du das nächste Mal von einer Polizeistreife angehalten wirst.

Welche Dinge dich im Detail während der Polizeikontrolle erwarten können und wie du dich am besten verhältst, erfährst du weiter unten.

Auf eine freundliche Kommunikation solltest sowohl du, als auch die Beamt*innen achten.
Quelle: IMAGO / Ralph Peters

#2 Das richtige Verhalten

Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei den meisten Kontrollen um reine Routinemaßnahmen. Kein Grund also, nervös zu sein! Du solltest in jedem Fall der Aufforderung nachkommen, dein Fahrzeug zu stoppen. Eine Missachtung dieser Aufforderung kann zu Bußgeldstrafen und weiteren Ärgernissen führen, die leicht vermeidbar sind. Während der Polizeikontrolle gilt anschließend: Kommuniziere freundlich und gelassen mit den Beamt*innen, um die Lage zu klären oder Missverständnisse aus dem Weg zu räumen. Ein Lächeln und ein freundliches Wort wirken oft Wunder!

Auf der nächsten Seite erfährst du einen weiteren wichtigen Punkt:

Personalausweis und Führerschein können während der Polizeikontrolle verlangt werden.
Quelle: IMAGO / Eibner

#3 Führerschein- und Ausweiskontrolle 

„Führerschein und Ausweis, bitte!“ Diesen Satz kennen wir wohl alle bestens aus Film und Fernsehen. Tatsächlich gehört die Überprüfung der Personalien und der Fahrerlaubnis zu den häufigsten Maßnahmen während einer Polizeikontrolle. So stellen die Beamten fest, ob der Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis besitzt und überhaupt im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf. Dies ist ein sehr wichtiger Punkt, um andere Teilnehmer*innen des Verkehrs zu schützen. Und keine Bange: Nach der Überprüfung erhältst du deine Ausweisdokumente natürlich unversehrt wieder zurück.

Erfahre mehr auf der folgenden Seite:

Wichtige Dokumente solltest du stets in deinem Auto aufbewahren.
Quelle: IMAGO / Arnulf Hettrich

#4 Fahrzeugschein/Zulassung des KFZ

Neben den Personalien des Fahrers oder der Fahrerin werden bei einer Polizeikontrolle oft regelmäßig die Zulassung des Fahrzeugs und der Fahrzeugschein überprüft. Anhand dieser Dokumente stellen die Beamtinnen fest, ob das Fahrzeug verkehrstauglich und für die Straße zugelassen ist. Außerdem kann so überprüft werden, ob das Fahrzeug womöglich gestohlen wurde. Doch keine Angst, auch wenn du nicht als Fahrzeughalterin eingetragen bist, wirst du nicht automatisch als Autodieb*in angesehen.

Das musst du bei der Überprüfung des Fahrzeuges beachten:

Im Zweifelsfall muss das Auto aus dem Verkehr gezogen werden.
Quelle: IMAGO / agefotostock

#5 Überprüfen des Fahrzeugs

Manchmal kommt es vor, dass Teile oder Komponenten eines Fahrzeugs nicht richtig funktionieren. Ein Klassiker ist dabei beispielsweise das defekte Rücklicht. Fällt dies den Beamtinnen in Blau auf, so stoppen sie das Fahrzeug, um den oder die Fahrer*in auf den Defekt hinzuweisen und das Auto im Zweifelsfall aus dem Verkehr zu ziehen. Doch auch eine routinemäßige Überprüfung der Fahrzeugausstattung, wie z. B. das Mitführen des Verbandskastens und des Warndreiecks, kann gecheckt werden. Du solltest daher immer möglichst vor der Fahrt sicherstellen, dass dein Fahrzeug voll funktionstüchtig und ausgestattet ist.

Doch wie sieht es mit den Alkoholtest aus? Das erfährst du im nächsten Punkt:

Über den Atem wird der Grad des Alkoholkonsums bestimmt.
Quelle: IMAGO / Jochen Tack

#6 Alkoholtest

Fällt die fahrende Person eines Fahrzeugs durch riskante oder gefährliche Fahrweise auf, so hat die Polizei das Recht, den oder die Fahrzeugführerin zu stoppen und einen Alkoholtest durchzuführen. Meistens kommt dabei ein Promilletester zum Einsatz, der über den Atem den Grad des Alkoholkonsums bestimmen kann. Der oder die Fahrerin pustet dafür in ein Plastikröhrchen am Ende des elektronischen Geräts, wenig später wird dann das Ergebnis angezeigt. Übersteigt der Atemalkohol das erlaubte Niveau, kann das empfindliche Strafen, wie beispielsweise ein Fahrverbot und hohe Geldstrafen, nach sich ziehen.

Auch der nächste Punkt könnte für dich interessant sein:

Indem polizist*innen nach dem Warndreieck fragen, ermöglichen sie sich einen kurzen Blick in den Kofferraum.
Quelle: IMAGO / lausitznews.de

#7 Durchsuchen des Fahrzeugs

Ähnlich wie beim Alkohol- und Drogentest ist auch das Durchsuchen des Fahrzeugs eine Maßnahme, die nicht ohne Begründung erfolgen darf. Auch hier gilt, dass die Beamt*innen Gefahr im Verzug oder einen begründeten Verdacht in Bezug auf eine Straftat nachweisen müssen. In besonderen Situationen kann es passieren, dass die Polizei während einer Verkehrskontrolle nicht nur Dokumente und Grundausstattung des Fahrzeugs, sondern auch den Innen- und Kofferraum gründlich unter die Lupe nimmt. Wenn Beamt*innen keinen Beschluss haben und auch keine Gefahr im Verzug ist, wenden einige Polizist*innen folgenden Trick an, wenn sie mal einen Blick in deinen Kofferraum werfen wollen: Sie lassen sich das Warndreieck und den Verbandskasten zeigen. Gucken dürfen die Beamt*innen in diesem Fall, jedoch keine genauen Durchsuchungen durchführen und auch nicht in das Auto greifen.

Doch was ist eigentlich bei Verkehrskontrollen untersagt? Erfahre mehr auf der nächsten Seite:

Solange keine Einwilligung gegeben wird, ist es der Polizei untersagt dich körperlich abzutasten.
Quelle: IMAGO / Panthermedia

#8 Veraltete Methoden sind untersagt

Viele Menschen sind von der ungewohnten Situation einer Polizeikontrolle eingeschüchtert oder verunsichert. Deshalb ist es sehr wichtig, auch hier genau seine Rechte zu kennen! Obwohl die Polizei dazu befugt ist, routinemäßig Dokumente und Fahrzeugpapiere zu überprüfen, stellen unter anderem die Abnahme von Blut und Körperflüssigkeiten Eingriffe dar, die du verweigern darfst. In diesem Fall kann jedoch immer noch gerichtlich eine alternative Maßnahme angeordnet werden. Weitere veraltete Methoden wie das direkte Leuchten ins Gesicht des Fahrers oder der Fahrerin mithilfe einer Taschenlampe oder das körperliche Abtasten sind mittlerweile ebenfalls untersagt, sofern keine Einwilligung dazu gegeben wurde.

Besonders aufpassen musst du, wenn dich die Polizei auf chemische Substanzen untersuchen will:

Die Abnahme von Blut oder Urin ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit.
Quelle: IMAGO / vmd-images

#9 Test auf chemische Substanzen

Es kann auch vorkommen, dass die Beamt*innen nicht nur den Alkoholpegel der fahrenden Person testen, sondern auch einen möglichen Konsum von anderen Drogen. In diesen speziellen Fällen ist die Abnahme von Blut oder Urin eine Möglichkeit. Wichtig zu wissen: Da es sich bei dieser Art von Untersuchung juristisch um einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit handelt, dürfen Polizeibeamt*innen sie nur durchführen oder anordnen, wenn explizit „Gefahr im Verzug“ besteht - wenn also der oder die Fahrer*in in den Augen der Beamt*innen eine Gefahr für sich und andere darstellt, bzw. wenn er oder sie den Eindruck macht, unter Drogen zu stehen.

Das müssen Polizist*innen machen, sobald du sie darauf hinweist:

Beamte müssen sich auf deine Nachfrage hin ausweisen.
Quelle: IMAGO / photothek

#10 Polizist*innen müssen sich ausweisen

Nicht nur die Polizei darf dir Fragen stellen. Du selbst hast ebenfalls ein Recht darauf, bestimmte Fragen zu stellen, um herauszufinden, dass es sich bei den Menschen, die dich kontrollieren wollen, wirklich um echte Polizist*innen handelt. Du hast in einer solchen Situation das sogenannte „Auskunftsrecht“: Auf explizite Nachfrage sind Polizeibeamt*innen verpflichtet, sich auszuweisen, ihren Namen, manchmal auch ihre Dienstnummer, Amtsbezeichnung und ihre Dienststelle zu nennen. Die gesetzlichen Details unterscheiden sich hier jedoch in den einzelnen Bundesländern.

Auf der nächsten Seite wird es wichtig! Vor diesem Trick der Polizei solltest du dich hüten:

Es kommt auf den Sachverhalt an, ob die Polizei dich und dein Auto durchsuchen darf.
Quelle: IMAGO / Future Image

#11 Fangfrage der Polizei

Einige Polizist*innen stellen zu Anfang einer Verkehrskontrolle eine ganz bestimmte Frage: „Wissen Sie, warum wir Sie angehalten haben?“ Auch, wenn die Beamt*innen der Meinung sind, dass du dich im Straßenverkehr falsch verhalten hast und dich deswegen anhalten, nutzen sie diese Frage, um vorweg einige Informationen von dir zu bekommen. Die meisten fühlen sich hier verpflichtet, direkt eine ausführliche Erklärung der Situation vorzulegen. Doch eigentlich sollte die Frage lieber mit „Nein“ beantwortet werden. Da die Beamt*innen dich erst auf dein Schweigerecht hinweisen müssen, sind deine Aussagen nur bedingt vor Gericht verwertbar. Auch, wenn dir die Polizei konkrete Vorwürfe vorlegt und der Verdacht auf eine Straftat vorliegt, gilt die Schweigepflicht. Man sollte sich also überlegen, ob und wie man sich zu potenziellen Vorwürfen äußert. Es empfiehlt sich oft, darauf hinzuweisen, dass man juristischen Rat einholen möchte.

Auf der folgenden Seite erfährst du weitere Fragen, die du der Polizei nicht beantworten musst:

Einige Fragen musst du der Polizei nicht beantworten.
Quelle: IMAGO / Jochen Tack

#12 Weitere Fragen der Polizei, die du nicht beantworten musst

Polizist*innen können bei der Verkehrskontrolle viele Fragen stellen, jedoch musst du nur wenige davon wirklich beantworten. Auf rein informative Fragen kannst du antworten, dass du dich dazu nicht äußern möchtest. Dazu zählen zum Beispiel Fragen wie: „Wo fahren Sie hin?“ oder „Woher kommen Sie?“ Wenn du dich nicht traust, diese Fragen nicht zu beantworten, weil du dich unter Druck gesetzt fühlst, solltest du jedoch auf keinen Fall sagen, dass du einfach nur herumfährst. Das kann nach Paragraph 30 der StVO als unnützes Hin- und Herfahren ausgelegt werden. Wenn du die Polizei auf deine Schweigepflicht hinweisen möchtest, mache dies neutral und höflich.

Wie weit dürfen Polizist*innen bei der Verkehrskontrolle gehen?:

Blitzer Apps sind illegal, solange sie während der Fahrt genutzt werden. Auch, wenn der Beifahrer die App während der Fahrt laufen lässt.
Quelle: IMAGO / Political-Moments

#13 Kontrolle des Handys

Wie sieht es eigentlich mit der Kontrolle des Handys bei einer Verkehrskontrolle aus? Grundsätzlich ist dieser Eingriff in die Privatsphäre verboten. Es gibt aber auch hier Ausnahmen, bei denen den Beamt*innen diese Durchsuchung erlaubt ist. Beispielsweise, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der oder die Fahrer*in eine verbotene App benutzt hat und somit einen Verkehrsverstoß begangen hat. Dann darf sogar das Handy beschlagnahmt werden. Ist eine Blitzer-App aktiv und sichtbar, kann das zu einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg führen. Ohne, dass ein offensichtlicher Tatverdacht besteht, solltest du das Handy nicht ohne Weiteres aushändigen.

Darauf musst du nach der Polizeikontrolle achten:

Wenn du dich trotz deiner Höflichkeit von den Beamt*innen nicht gut behandelt gefühlt hast, kannst du dich an eine Polizeidienststelle wenden.
Quelle: IMAGO / Fotostand

#14 Nach der Polizeikontrolle

Es kann vorkommen, dass du dich während einer Polizeikontrolle unwohl oder nicht gut behandelt fühlst. Kommuniziere deine Bedenken in diesem Fall mit den Beamt*innen oder wende dich im Zweifelsfall anschließend an eine Polizeidienststelle. Darüber hinaus lohnt es sich, zukünftig vor der Fahrt die volle Funktionstüchtigkeit des Autos und die vorgeschriebene Ausstattung des Fahrzeugs zu überprüfen. So können unnötige Kontrollen und ärgerliche Konsequenzen vermieden werden - und zudem kannst du aktiv dazu beitragen, die Straßen für alle etwas sicherer zu machen.
 

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