Mythen über den Autoverkehr & Anderes: Glaubst du auch daran?

Im Straßenverkehr existieren viele Mythen. Doch was ist eigentlich wahr und was ist falsch? Viele Autofahrer kennen die Regeln im Autoverkehr nicht!

Im Straßenverkehr gibt es so einige Mythen, die von vielen Autofahrern geglaubt werden
Quelle: IMAGO / Rüdiger Wölk

Über Regeln im Straßenverkehr hört man ja so einiges. Dieses muss immer beachtet werden, jenes sollte tunlichst vermieden werden, solches ist absolut verboten. Unzählige Mythen über das korrekte Verhalten im Autoverkehr kursieren. Wir wollen mit diesen Mythen hier mal so richtig aufräumen und nehmen dafür die aus unserer Sicht größten Mythen genau unter die Lupe. Ihr werdet sehen, so manche Verkehrsregeln, die im Umlauf sind, erweisen sich als ausgemachter Blödsinn.

Los geht's!

Ein Parkhaus mit einem Mutter-Kind-Parkplatz, das viele Mütter regelmäßig nutzen
Quelle: IMAGO / Sven Simon

Mythos #1: Auf einem Mutter-Kind-Parkplatz dürfen nur Mütter parken, sonst zahlt man Bußgeld

Hier muss man differenzieren: In der allgemeinen deutschen StVO kommt ein solch ausgewiesener Parkplatz nirgends vor - somit kann man gegen überhaupt nichts verstoßen.

Anders ist es allerdings auf privaten Grundstücken. Hier darf der Eigentümer sehr wohl Mütter mit Kindern schützen und ihnen eine Parkfläche reservieren. Wer als nicht-Mutter dennoch auf einem solch ausgewiesenen Platz parkt, dem droht eine Geldstrafe; doch überall dort, wo darauf hingewiesen wird, dass die StVO gilt, der muss keine rechtlichen Konsequenzen fürchten.

Alkohol am Steuer ist nicht erlaubt. Das könnte zu strafrechtlichen Konsequenzen tun, wenn man es doch tut
Quelle: IMAGO / Panthermedia

Mythos #2: Alkohol am Steuer ist verboten

Stimmt so nicht! Wer am Steuer ein Bier trinkt und bei einer Kontrolle unter dem erlaubten Wert von 0,5 Promille bleibt, dem drohen keinerlei rechtliche Konsequenzen. 

Trotzdem raten wir definitiv davon ab, Alkohol am Steuer zu genießen! Einerseits wissen die meisten Leute nicht, wann die 0,5-Promille-Schwelle überschritten ist. Andererseits sind viele Menschen schon ab einem niedrigeren Promille-Gehalt nicht mehr ganz fahrtüchtig. 

Autobahn in Deutschland, auf der es keine Mindestgeschwindigkeit gibt
Quelle: IMAGO / imagebroker

Mythos #3: Auf der Autobahn muss immer mindestens 60 km/h gefahren werden

Stimmt nicht! Euer Fahrzeug muss zwar mindestens auf 60 km/h kommen können, doch es ist mitnichten der Fall, dass man immer und auf jeder Autobahn diese 60 km/h auch fahren muss.

Allein schon im Stau ist das wohl gar nicht möglich, aber auch in anderen Situationen kann die 60 km/h Grenze unterschritten werden, ohne rechtliche Folgen.

Eine Autobahn in den USA. Hier gilt ein Fahrverbot aus Deutschland nicht mehr
Quelle: IMAGO / YAY Images

Mythos #4: Ein Fahrverbot in Deutschland gilt immer auch im Ausland

Das ist quatsch! Es gibt viele Länder, in denen ein in Deutschland erteiltes Fahrverbot nicht gilt. Informiere dich im Vorhinein, ob das Land, in das du fährst, das Fahrverbot aus Deutschland übernimmt oder nicht - oder handel dir ganz einfach gar kein Fahrverbot ein, dann bist du immer auf der sicheren Seite!

Das Handy darf am Steuer beim Autofahren nicht genutzt werden
Quelle: IMAGO / imagebroker

Mythos #5: Das Handy darf nur im Flugmodus während der Fahrt benutzt werden, beispielsweise zum Musik hören.

Das lasst lieber bleiben! Das Telefon darf nämlich nicht gegriffen werden, egal um welche Handlung und welchen Modus es sich handelt. Eine Ausnahme bietet die feste Handy-Halterung: Wenn das Handy in einer solchen Halterung steckt, dürft ihr Anrufe entgegennehmen und kurzzeitig Apps anwählen. Aber schon bei einer SMS drohen Bußgeld und Punkte in Flensburg.

Viele Autofahrer wissen nicht, ob Autofahrer mit Flip-Flops und ohne festes Schuhwerk fahren dürfen
Quelle: IMAGO / Joko

Mythos #6: Das Fahren ohne festes Schuhwerk ist nicht erlaubt

Ein hartnäckiger Mythos, der einfach nicht stimmt! Es gibt kein Gesetz, dass das Fahren in Flip-Flops oder barfuß verbietet. Strafzahlungen drohen somit nicht. Trotzdem ist es von Vorteil, stabiles Schuhwerk zu tragen, da das Abrutschen vom Gas- und Bremspedal viel weniger wahrscheinlich als in Flip-Flops ist.

Viele Autofahrer nutzen vor allem auf der Autobahn die Lichthupe
Quelle: IMAGO / photothek

Mythos #7: Das Benutzen der Lichthupe ist immer Nötigung!

Das Benutzen der Lichthupe ist oft Nötigung und innerorts und bei anhaltendem Lichthupen drohen auch Flensburger Punkte und Strafzahlungen. Doch außerorts darf die Lichthupe genutzt werden, um eine Überholabsicht anzukündigen. Das soll dem voran fahrenden Fahrer signalisieren, sich zu konzentrieren, damit bei dem Manöver nichts schiefgeht.

Das heißt: nicht direkt wütend werden über den Nötiger, sondern erst einmal beobachten, was nach der ersten Benutzung der Lichthupe passiert.

Viele Autofahrer kennen die Rechts-vor-links-Regel nicht auf Parkplätzen, doch diese Regel gilt auf Parkplätzen gar nicht
Quelle: IMAGO / Hans Blossey

Mythos #8: Auch auf einem Parkplatz gilt die Rechts-vor-links-Regel

Nein, auch hier müssen wir euch enttäuschen, wenn ihr bisher daran geglaubt habt. In der StVO gilt grundsätzlich die Rechts-vor-links-Regel, doch Parkplätze sind davon ausgenommen - hier gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.

Schätzt also lieber die Situation ein und verzichtet gegebenenfalls auf euer Vorrecht; das kann viel unnötigen Ärger ersparen.

Manche Autofahrer kleben einfach einen Zettel bei einem Unfallschaden an die Windschutzscheibe
Quelle: imago images / SKATA

Mythos #9: Bei einem kleinen Unfallschaden reicht ein Zettel mit der Telefonnummer am anderen Fahrzeug aus.

Nein, das stimmt auch nicht. Ihr seid neben dem Angeben eurer Telefonnummer am beschädigten Auto auch verpflichtet, 30 Minuten zu warten und zu hoffen, dass der Besitzer des Autos eintrifft, um Kontakt- und Versicherungsdaten auszutauschen.

Wenn ihr euch daran nicht haltet, droht euch im schlimmsten Falle eine Anzeige wegen Fahrerflucht, das braucht wirklich niemand!

Fahrradfahrer, die nebeneinander fahren im Straßenverkehr.
Quelle: IMAGO / Jürgen Ritter

Mythos #10: Radfahrer dürfen nebeneinander fahren.

Das stimmt grundsätzlich, solange keine anderen Verkehrsteilnehmenden behindert werden. So steht es seit 2020 in der StVO: „Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird; anderenfalls muss einzeln hintereinander gefahren werden.“

Das bedeutet in der praktischen Anwendung, dass, wenn Autos oder andere Fahrzeuge im Sinne der StVO genug Platz haben, um nebeneinander fahrende Fahrräder zu überholen und der Verkehr somit nicht weiter gestört wird, dann darf man auch nebeneinander fahren. Vorsichtig sein sollte man trotzdem, denn das Nebeneinanderfahren lädt ja häufig dazu ein, sich zu unterhalten und vielleicht etwas unaufmerksamer zu werden.