Diese Promillegrenzen gelten im Straßenverkehr
Das musst du beachten!
Quelle:
IMAGO / Gottfried Czepluch
Die Null-Promillegrenze
Für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit sowie auch für Personen bis 21 Jahre gilt seit 2007 die Null-Promillegrenze. Für diese Personengruppe ist Alkohol am Steuer absolut tabu. Diese Regel wurde vom Gesetzgeber mit Bedacht eingeführt, denn junge Menschen sind vergleichsweise häufig in Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss verwickelt.
Bei einem Alkoholgehalt von bis zu 0,5 Promille droht ein Bußgeld von 250 Euro sowie ein Punkt in Flensburg! Dies gilt allerdings nur, wenn noch keine erkennbaren Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen.
Zudem können weitere Auflagen drohen, wie beispielsweise die Teilnahme an einem Aufbauseminar. Auch verlängert sich die Probezeit auf vier Jahre!