Diese Promillegrenzen gelten im Straßenverkehr
Das musst du beachten!
Quelle:
IMAGO / Westend61
0,3 Promillegrenze
0,3 Promille können beispielsweise schon durch das Trinken von einem Bier (0,33l) erreicht werden. In solchen Fällen wird von einer „relativen Fahruntüchtigkeit“ gesprochen. Im Allgemeinen gilt jedoch, dass das Fahren bis zu einem Promillewert von 0,5 keine Ordnungswidrigkeit ist.
Anders sieht dies jedoch bei auffälliger Fahrweise oder bei einem Unfall aus. Ist dies der Fall, so kommt bereits ab diesem Alkoholwert eine Straftat wegen Trunkenheit im Verkehr in Betracht. Neben einem Fahrverbot kann es eine Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe geben!