Diese Promillegrenzen gelten im Straßenverkehr

Das musst du beachten!

„Don't drink and drive“ ist ein wichtiges Motto beim Autofahren.
Quelle: IMAGO / Westend61

Wusstest du, dass Alkohol im Straßenverkehr eine der häufigsten Ursachen für Verkehrsunfälle ist? Nicht selten werden dabei Personen schwer verletzt oder gar getötet. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber reagiert und Promillegrenzen eingeführt. Diese werden mit Bußgeld, Einträgen im Fahrereignungsregister in Flensburg, Fahrerlaubnisentzug oder sogar mit Freiheitsstrafe geahndet!

Doch welche Strafen drohen tatsächlich, wenn die Promillegrenze überschritten wird?

Für viele Personen gilt eine Null-Promillegrenze.
Quelle: IMAGO / Gottfried Czepluch

Die Null-Promillegrenze

Für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit sowie auch für Personen bis 21 Jahre gilt seit 2007 die Null-Promillegrenze. Für diese Personengruppe ist Alkohol am Steuer absolut tabu. Diese Regel wurde vom Gesetzgeber mit Bedacht eingeführt, denn junge Menschen sind vergleichsweise häufig in Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss verwickelt.

Bei einem Alkoholgehalt von bis zu 0,5 Promille droht ein Bußgeld von 250 Euro sowie ein Punkt in Flensburg! Dies gilt allerdings nur, wenn noch keine erkennbaren Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen.

Zudem können weitere Auflagen drohen, wie beispielsweise die Teilnahme an einem Aufbauseminar. Auch verlängert sich die Probezeit auf vier Jahre!  

Welche Promillegrenzen gibt es noch beim Autofahren
Quelle: IMAGO / Westend61

0,3 Promillegrenze

0,3 Promille können beispielsweise schon durch das Trinken von einem Bier (0,33l) erreicht werden. In solchen Fällen wird von einer „relativen Fahruntüchtigkeit“ gesprochen. Im Allgemeinen gilt jedoch, dass das Fahren bis zu einem Promillewert von 0,5 keine Ordnungswidrigkeit ist.

Anders sieht dies jedoch bei auffälliger Fahrweise oder bei einem Unfall aus. Ist dies der Fall, so kommt bereits ab diesem Alkoholwert eine Straftat wegen Trunkenheit im Verkehr in Betracht. Neben einem Fahrverbot kann es eine Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe geben!  

Für einige Promillezahlen gibt es harte Konsequenzen
Quelle: IMAGO / Addictive Stock

0,5 bis 1,09 Promille

Wirst du mit 0,5 bi 1,09 Promille von der Polizei angehalten, so gilt dies als Ordnungswidrigkeit und wird unterschiedlich stark bestraft. Maßgeblich kommt es darauf an, ob du ein Ersttäter bis oder schon häufiger erwischt worden bist!

Beim ersten Mal drohen 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Beim zweiten Mal sind es schon 1000 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und zwei Monate Fahrverbot.

Bei einem Unfall sind die Konsequenzen deutlich höher!

Bis zu drei Punkte kann man sich einfangen.
Quelle: IMAGO / Max Stein

1,1-Promillegrenze

In diesem Bereich ist die „absolute Fahruntüchtigkeit“ erreicht. Denn in diesem Zustand ist die Wahrscheinlichkeit, einen Unfall zu verursachen, zehnmal höher als im nüchternen Zustand! Erwischt dich die Polizei, so findet eine strafrechtliche Verfolgung statt – ganz egal, ob ein Fahrfehler oder gar ein Unfall vorliegt.

Zudem droht eine satte Strafe: Ein Bußgeld von bis zu 3000 Euro, drei Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug (sechs Monate bis zu fünf Jahre) und in besonders schwierigen Fällen sogar eine Freiheitsstrafe!  

Doch wo liegen die Grenzen für andere Verkehrsteilnehmer? 

Für Motorradfahrer gibt es auch Promillegrenzen.
Quelle: IMAGO / Westend61

Motorradfahrer

Bei Motorradfahrern gelten die gleichen Promillegrenzen wie auch bei Autofahrern. Im Grunde heißt das: Ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, ab 1,1 Promille spricht man schon von einer Trunkenheitsfahrt. Doch wenn es zu einem Unfall kommt, kann die Lage bereits ab 0,3 Promille kritisch sein.

Für Beifahrer gibt es beim Motorrad nicht wirklich eine direkte Promillegrenze. Allerdings ist der Fahrzeugführende in der Verantwortung dafür zu sorgen, dass die Verkehrssicherheit gegeben ist.  

Wer dachte, dass die Regeln für Fahrradfahrer nicht gelten, liegt sehr daneben.
Quelle: IMAGO / Jochen Tack

Grenzen für Radfahrer

Gemäß § 316 StGB wird derjenige bestraft, der infolge von Alkohol oder Drogen nicht mehr in der Lage ist, ein Fahrzeug im Verkehr sicher zu führen. Demnach gehören auch Radfahrer dazu! Die absolute Fahruntauglichkeit liegt heute bei 1,6 Promille. Doch auch wer sich unterhalb dieses Werts durch Fahrfehler bemerkbar macht, kann bestraft werden!  

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