Fristen für den Führerscheinumtausch: Wer muss wann ran?
Je nach Geburtsjahr muss man seinen Führerschein nun umtauschen. Doch wann muss wer mit welcher Frist einen Führerscheinumtausch machen?

Viele haben ihren Führerschein schon seit Jahren, doch nun soll es einen Führerscheinumtausch geben, bei dem es Fristen einzuhalten gibt, die sich nach dem Geburtsjahr desjenigen richten, dem der Führerschein gehört. Doch wann ist es soweit und was gilt es zu beachten?

Worum geht es bei dem Umtausch und der Frist eigentlich?
Es ist soweit! Die alten Führerscheine, die vor dem 19.1.2013 ausgestellt worden sind, müssen umgetauscht werden. Damit der Ansturm nicht allzu groß wird, soll ein Fristenplan eingehalten werden. Beim Umtauschdatum richtet sich übrigens nach deinem Geburtsdatum und nicht nach dem Ausstellungsdatum deines Führerscheins. Fast 45 Millionen Führerscheine sind von der Umtauschaktion betroffen! Die Vereinheitlichung bzw. Anpassung gibt es übrigens, um das Dokument fälschungssicherer zu machen. Deswegen soll es auch eine Datenbank dafür geben.
Wer die Frist verschläft und dennoch weiter Auto oder Motorrad fährt, muss übrigens ein Bußgeld zahlen! Bei Lkw- und Bus-Führerscheinen wäre das weitere Fahren ohne "gültigen Führerschein" sogar eine Straftat!
Doch wie sieht das nun mit den Fristen aus?

Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden
Wenn dein Führerschein bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt worden ist, gelten folgende Fristen für dich: Wenn du vor 1953 geboren bist, musst du deinen Führerschein bis zum 19.1.2033 umgetauscht haben! Für Menschen, die zwischen 1953 – 1958 geboren wurden, gilt als Frist der 19.1.2022. Solltest du erst danach, also zwischen 1959 – 1964 zur Welt gekommen sein, ist deine Frist auf den 19.1.2023 begrenzt. Ab 1965 – 1970 Geborene sollten sich das Datum ein Jahr darauf merken, nämlich den 19.1.2024. FührerscheininhaberInnen, die 1971 oder später geboren wurden, sollten ihren Führerschein bis zum 19.1.2025 umgetauscht haben.
Doch wie ist es mit Führerscheinen, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind?

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt wurden
So und wie sieht es mit der jüngeren Bevölkerung aus, bzw. denen, die erst später ihren Führerschein erworben haben, nämlich bis 1999? Da ist der Richtwert nämlich nicht das Geburtsjahr, sondern das Ausstellungsdatum der Fahrerlaubnis, sprich dem Führerschein. Wer seinen Führerschein zwischen 1999 – 2001 bekommen hat, muss sich als Datum zur Frist den 19.1.2026 merken. Ist das Ausstellungsdatum zwischen den Jahren 2002 – 2004, verschiebt sich die Frist um genau ein Jahr (19.1.2027). Ein weiteres Jahr später gilt die Frist für Führerscheine, die zwischen 2005 – 2007 erworben worden sind (19.1.2028). Mit einem weiteren Jahr Abstand gilt die Frist für FührerscheinerwerberInnen im Jahr 2008 (19.1.2029). Für jedes weitere Jahr musst du auf die Frist ein Jahr hinzurechnen.
Aber was muss man eigentlich beim Umtausch beachten bzw. was brauch man dafür?

Was braucht man für den Führerscheinumtausch?
Um seinen Führerschein umtauschen zu können, braucht man nicht nur seinen Personalausweis (oder seinen Reisepass), sondern auch ein biometrisches Foto und seinen "aktuellen" Führerschein. Wenn du einen Papier-Führerschein hast und dieser nicht von der Behörde deines aktuellen Wohnsitzes ausgestellt wurde, dann brauchst du zusätzlich noch eine Karteikartenabschrift von der, die deinen Führerschein damals ausgestellt hat. Dafür musst du auch nicht unbedingt dorthin fahren. Oftmals ist es sogar möglich, dass man sie online beantragen kann und sie direkt an die neue Führerscheinstelle geschickt wird. Was für ein Service!
Und wie viel kostet mich das ganze und wie oft muss man den Führerschein danach umtauschen?

Was kostet mich dieser Umtausch eigentlich und wie oft muss ich das machen?
Für den Umtausch deines alten Führerscheins musst du dann 25 Euro bereit halten. Deine bisherigen Pkw- und Motorradklassen gelten übrigens unbefristet fort, die Gültigkeit des neuen Führerscheins ist jedoch auf 15 Jahre begrenzt. Solltest du den alten Führerschein nicht umtauschen, droht dir ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.
Übrigens kannst du hier noch einmal Fragen für den Führerschein durchgehen.

Darf ich meinen Führerschein auch übers Handy vorzeigen?
Viele glauben allerdings, dass man seinen Führerschein bei einer Polizeikontrolle auch durch eine App übers Handy vorzeigen kann. Doch das ist nicht zulässig. Die App Verimi wurde tatsächlich dafür konzipiert und darüber sollte das möglich sein, allerdings funktionierte die App nicht zuverlässig genug, da sehr viele Nutzeranfragen gestellt worden sind. Daher wurde die App - auch nach Bedenken aus dem Umkreis des Chaos Computer Clubs - im Oktober 2021 komplett eingestellt. Ob künftig wieder ein Versuch gestartet wird, so eine App zu entwickeln, steht in den Sternen. Zum Status Quo ist es jedenfalls nicht möglich seine Fahrerlaubnis via Handy dem Polizisten nachweisen zu können.