Fristen für den Führerscheinumtausch: Wer muss wann ran?
Je nach Geburtsjahr muss man seinen Führerschein nun umtauschen. Doch wann muss wer mit welcher Frist einen Führerscheinumtausch machen?

Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden
Wenn dein Führerschein bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt worden ist, gelten folgende Fristen für dich: Wenn du vor 1953 geboren bist, musst du deinen Führerschein bis zum 19.1.2033 umgetauscht haben! Für Menschen, die zwischen 1953 – 1958 geboren wurden, gilt als Frist der 19.1.2022. Solltest du erst danach, also zwischen 1959 – 1964 zur Welt gekommen sein, ist deine Frist auf den 19.1.2023 begrenzt. Ab 1965 – 1970 Geborene sollten sich das Datum ein Jahr darauf merken, nämlich den 19.1.2024. FührerscheininhaberInnen, die 1971 oder später geboren wurden, sollten ihren Führerschein bis zum 19.1.2025 umgetauscht haben.
Doch wie ist es mit Führerscheinen, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind?