Fristen für den Führerscheinumtausch: Wer muss wann ran?
Je nach Geburtsjahr muss man seinen Führerschein nun umtauschen. Doch wann muss wer mit welcher Frist einen Führerscheinumtausch machen?

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt wurden
So und wie sieht es mit der jüngeren Bevölkerung aus, bzw. denen, die erst später ihren Führerschein erworben haben, nämlich bis 1999? Da ist der Richtwert nämlich nicht das Geburtsjahr, sondern das Ausstellungsdatum der Fahrerlaubnis, sprich dem Führerschein. Wer seinen Führerschein zwischen 1999 – 2001 bekommen hat, muss sich als Datum zur Frist den 19.1.2026 merken. Ist das Ausstellungsdatum zwischen den Jahren 2002 – 2004, verschiebt sich die Frist um genau ein Jahr (19.1.2027). Ein weiteres Jahr später gilt die Frist für Führerscheine, die zwischen 2005 – 2007 erworben worden sind (19.1.2028). Mit einem weiteren Jahr Abstand gilt die Frist für FührerscheinerwerberInnen im Jahr 2008 (19.1.2029). Für jedes weitere Jahr musst du auf die Frist ein Jahr hinzurechnen.
Aber was muss man eigentlich beim Umtausch beachten bzw. was brauch man dafür?