Welche Fristen gelten für den Führerscheinumtausch?
Je nach Geburtsjahr oder Ausstellungsdatum muss der Führerschein umgetauscht werden. Doch wann muss wer mit welcher Frist einen Umtausch machen?

Viele haben ihren Führerschein schon seit Jahren, doch es gibt Fristen für den Führerscheinumtausch, die es einzuhalten gilt. Sie richten sich nach dem Geburtsjahr desjenigen, dem der Führerschein gehört. Doch wann ist es soweit und was gilt es zu beachten?
Welche Frist gilt für dich?

Worum geht es bei dem Umtausch und der Frist eigentlich?
Alte Führerscheine, die vor dem 19.1.2013 ausgestellt worden sind, müssen umgetauscht werden. Damit der Ansturm nicht allzu groß wird, soll ein Fristenplan eingehalten werden. Das Umtauschdatum richtet sich entweder nach deinem Geburtsdatum oder nach dem Ausstellungsdatum deines Führerscheins. Fast 45 Millionen Führerscheine sind von der Umtauschaktion betroffen! Die Vereinheitlichung, beziehungswiese Anpassung gibt es übrigens, um das Dokument fälschungssicherer zu machen. Deswegen soll es auch eine Datenbank dafür geben.
Wer die Frist verschläft und dennoch weiter Auto oder Motorrad fährt, muss ein Bußgeld zahlen! Bei Lkw- und Bus-Führerscheinen wäre das weitere Fahren ohne gültigen Führerschein sogar eine Straftat!
Doch wie sieht das nun mit den Fristen aus?

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt wurden
Für die jüngere Bevölkerung, bezieungsweise die, die erst später ihren Führerschein erworben haben, nämlich nach 1999, ist das Ausstellungsdatum wichtig für die Frist. Wer seinen Führerschein zwischen 1999 - 2001 bekommen hat, muss sich als Datum zur Frist den 19.1.2026 merken. Ist das Ausstellungsdatum zwischen den Jahren 2002 - 2004, verschiebt sich die Frist um genau ein Jahr: also der 19.1.2027. Ein weiteres Jahr später gilt die Frist für Führerscheine, die zwischen 2005 - 2007 erworben worden sind: 19.1.2028. Und mit einem weiteren Jahr Abstand gilt die Frist des 19.1.2029 für Führerscheinerwerber*innen aus dem Jahr 2008. Für jedes weitere Jahr musst du auf die Frist ein Jahr hinzurechnen.
Bei der etwas älteren Bevölkerung waren die meisten Fristen schon. Also, lieber nochmal kontrollieren:

Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden
Wenn dein Führerschein bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt worden ist, gelten folgende Fristen für dich: Wenn du vor 1953 geboren bist, musstest du deinen Führerschein bis zum 19.1.2033 umgtauschen. Für Menschen, die zwischen 1953 - 1958 geboren wurden, galt als Frist der 19.1.2022. Solltest du erst danach, also zwischen 1959 - 1964 zur Welt gekommen sein, war deine Frist auf den 19.1.2023 begrenzt. Ab 1965 - 1970 Geborene galt das Datum ein Jahr darauf, nämlich der 19.1.2024. FührerscheininhaberInnen, die 1971 oder später geboren wurden, sollten ihren Führerschein bis zum 19.1.2025 umgetauscht haben.
Wie geht denn so ein Umtausch überhaupt?

Was braucht man für den Führerscheinumtausch?
Um seinen Führerschein umtauschen zu können, braucht man nicht nur seinen Personalausweis (oder seinen Reisepass), sondern auch ein biometrisches Foto und seinen aktuellen Führerschein. Wenn du einen Papier-Führerschein hast und dieser nicht von der Behörde deines aktuellen Wohnsitzes ausgestellt wurde, dann brauchst du zusätzlich noch eine Karteikartenabschrift von der, die deinen Führerschein damals ausgestellt hat. Dafür musst du auch nicht unbedingt dorthin fahren. Oftmals ist es sogar möglich, dass man sie online beantragen kann und sie direkt an die neue Führerscheinstelle geschickt wird. Was für ein Service!
Und wie viel kostet mich das und wie oft muss man den Führerschein danach umtauschen?

Was kostet mich dieser Umtausch eigentlich und wie oft muss ich das machen?
Für den Umtausch deines alten Führerscheins musst du dann 25 Euro bereit halten. Deine bisherigen Pkw- und Motorradklassen gelten übrigens unbefristet fort, die Gültigkeit des neuen Führerscheins ist jedoch auf 15 Jahre begrenzt. Solltest du den alten Führerschein nicht umtauschen, droht dir ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.
Übrigens kannst du hier noch einmal Fragen für den Führerschein durchgehen.
Was passiert wenn ich die Umtauschfrist verpasst habe?

Was droht, wenn man zu spät tauscht?
Hier läuft es also anders als beim Personalausweis, der nicht länger als drei Monate abgelaufen sein darf: Solange du nicht mit dem Auto unterwegs bist, ist es nicht schlimm, wenn dein Führerschein abgelaufen ist. Kritisch wird es erst, wenn du ins Autos steigst und dein Führerschein nicht mehr gültig ist. Falls du in eine Polizeikontrolle kommst, kannst du wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt werden. Fällig wird dann ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Wenn du dir die 10 Euro und den Stress sparen willst, solltest du beim Umtauschen einfach pünktlich sein.
Darf man seinen Führerschein eigentlich auf dem Handy vorzeigen?

Darf ich meinen Führerschein auch übers Handy vorzeigen?
Viele glauben allerdings, dass man seinen Führerschein bei einer Polizeikontrolle auch durch eine App übers Handy vorzeigen kann. Doch das ist nicht zulässig. Die App Verimi wurde tatsächlich dafür konzipiert und darüber sollte das möglich sein, allerdings funktionierte die App nicht zuverlässig genug, da sehr viele Nutzer*innenanfragen gestellt worden sind. Daher wurde die App – auch nach Bedenken aus dem Umkreis des Chaos Computer Clubs – im Oktober 2021 komplett eingestellt. Ob künftig wieder ein Versuch gestartet wird, so eine App zu entwickeln, steht in den Sternen. Zum Status Quo ist es jedenfalls nicht möglich seine Fahrerlaubnis via Handy nachweisen zu können.
Aber was ist, wenn ich im Ausland bin und mein Führerschein abläuft?

Führerschein abgelaufen: Was, wenn ich im Ausland bin?
Im Ausland kann es mit deinem abgelaufenen Führerschein zu Problemen kommen. Die Strafen variieren hier. Du solltest dich vor deinem Auslandsaufenthalt darüber informieren, welche Strafe im jeweiligen Ausland auf dich zukommen. Bedenke, dass es hier immer komplizierter ist, wenn du dich mit der Polizei in einer Fremdsprache unterhalten musst.
Zuständig für die Bearbeitung der entsprechenden Anträge sind die Einwohnermeldeämter oder die Fahrerlaubnisbehörden des Wohnsitzes. Aber vorsicht: Nicht in allen Bundesländern kannst du deinen Führerschein postalisch verlängern. Zum Beispiel in Berlin musst du persönlich im Amt erscheinen, um den Antrag bearbeiten zu lassen. Du kannst also nicht aus dem Ausland aus deinen Führerschein verlängern.
Ein Internationaler Führerschein ist übrigens immer nur drei Jahre gültig und darf die Gültigkeit des nationalen Führerscheins nicht überschreiten. Hier kannst du also auch keinen Alternative nutzen.
Wie lange ist der neue Führerschein denn dann gültig?

Wie lange ist der neue EU-Führerschein gültig?
Wie oft musst du deinen EU-Führerschein denn nun umtauschen? Die EU-Richtlinie 2006/126/EG legt fest, dass alle EU-Mitgliedsstaaten bis zum 19. Januar 2033 die bis zum 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine durch die neuen EU-Führerscheine ersetzen müssen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, einen einheitlichen und sicheren Standard für Führerscheine in der Europäischen Union zu gewährleisten. Gemäß den Bestimmungen müssen Inhaber*innen des neuen EU-Führerscheins alle 15 Jahre eine Verlängerung vornehmen lassen. Dies dient der regelmäßigen Überprüfung der Fahreignung und dem Schutz der Verkehrssicherheit. Fahrer*innen sollten sich rechtzeitig über die Verlängerungsfristen informieren, um mögliche Unannehmlichkeiten zu vermeiden und die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
Wusstest du von der Frist?
Wie sieht es bei dir aus?
Wusstest du, dass du den Führerschein nun regelmäßig umtauschen musst?