Darf ich im Auto einen Mundschutz tragen?

Vor allem in der Corona-Zeit wollen wir uns vor möglichen Keimen und Erregern schützen. Doch ist es überhaupt erlaubt, im Auto einen Mundschutz zu tragen?

In der Corona-Zeit möchte man auch in seinem Auto einen Mundschutz tragen
Quelle: imago images / Bernd Friedel

Egal ob am Steuer, in der U-Bahn oder im Supermarkt: überall sehen wir Menschen mit Masken. Vielleicht trägst ja auch du eine. Und zu Recht! Vor allem in der Corona-Zeit ist es wichtig, sich vor möglichen Keimen und Erregern zu schützen. So wollen wir vor allem in kleinen geschlossenen Räumen einen Mundschutz tragen, um das Einatmen des Virus zu verhindern. So auch im Auto, wo die Luft nicht besonders gut gefiltert wird. Doch ist das überhaupt erlaubt? Schließlich sollen wir stets für die anderen Teilnehmer des Verkehrs und für die polizeiliche Überwachung erkennbar bleiben. 

Auf den Folgenden Seiten klären wir es auf!

Man muss für andere Teilnehmer im Verkehr erkennbar bleiben, sonst droht eine Strafe
Quelle: imago images / photothek

Das Thema rund um den Mundschutz ist gerade hoch im Kurs. Teilweise weil noch nicht genau bekannt ist, wie viel der Mundschutz eigentlich bringt. Doch auch die Sicherheit und das Benutzen des Mundschutzes im Verkehr wird thematisiert. Im Prinzip geht es darum, für andere immer identifizierbar zu bleiben. Das heißt, dass die Gesichtszüge erkennbar bleiben müssen. Dabei ist es egal, um welche Art von Gesichtsbedeckung es sich handelt. Egal ob Maske, Gesichtsbemalung, Tuch oder Sonnenbrille: dich muss man trotz der Dinge identifizieren können. Laut der Straßenverkehrsordnung drohen bei Nichteinhalten dieser Regel 60 Euro Strafe. Falls du dabei sogar geblitzt wirst, kann es vorkommen, dass die Straßenverkehrsbehörde dir als Fahrzeughalter das Führen eines Fahrtenbuches anordnet. Und das will ja schließlich keiner machen, oder? 

Doch wie sieht es denn nun ganz besonders mit den Mundschutzmasken aus? Darf man sie tragen?

Oft sind selbstgemachte Masken zu groß für das Gesicht
Quelle: imago images / Frank Sorge

Und ab wann heißt es nun, dass eine Gesichtsmaske klein genug ist, damit das Gesicht erkennbar bleibt? Grundsätzlich kann man sagen, dass die Maske weniger als die Hälfte des Gesichts bedecken sollte, damit andere dich immer noch identifizieren können. Masken, die in Apotheken oder Baumärkten erhältlich sind sind meistens genormt und haben die richtige Größe. Aufpassen sollte man jedoch bei selbstgemachtem Mundschutz, da diese oft zu groß angelegt wird und dann die Regeln nicht mehr erfüllt werden. Ein ganz besonders markantes Beispiel ist das Tragen einer Gasmaske, die den Großteil des Gesichts verdeckt und dadurch, auf jeden Fall unbrauchbar für das Benutzen im Auto wird. 

Allerdings gibt es noch einen wichtigen Aspekt, den man bei der Auswahl der Atemschutzmaske beachten sollte. Auf der nächsten Seite erklären wir, worauf es ankommt.

Man sollte auch auf die ausreichende Sicht bei der Auswahl des Atemschutzes achten.
Quelle: imago images / Sven Simon

Es gibt neben der Größe der Maske und des damit verbundenen Problems der Identifizierung noch einen sehr wichtigen Aspekt, den man unbedingt beachten sollte. Dabei geht es um die Sicht. Zum einen können große, größtenteils selbst gemachte, Masken leicht auf der Nase zu hoch rutschen und so die Sicht des Tragenden beeinträchtigen. Noch relevanter ist dieses Problem allerdings bei Brillenträgern. Der Mund- und Nasenschutz kann dazu beitragen, dass die Brillengläser beschlagen. Wenn du bemerkst, dass deine Gläser milchig werden, solltest du den Mundschutz ohne zu Zögern abnehmen, da sonst deine Sicht eingeschränkt wird und es zu einem Unfall kommen könnte. Falls du nur als Beifahrer im Auto mitfährst, kannst du allerdings unbesorgt jede Maske tragen, die du möchtest. Für dich gelten diese Regeln also nicht. Genauso ist es bei Motorradfahrern. Sie müssen ohnehin einen Helm tragen, sodass das Tragen einer Maske an der Identifizierbarkeit nichts verringert. 

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