Kennzeichen fotografieren, teilen oder verdecken: Strafen und Bußgelder im Überblick
Viele teilen Fotos von Autos online oder verändern ihr Nummernschild, um Bußgeldern zu entgehen. Doch welche Regeln gelten eigentlich?
Wer ein Traumauto auf der Straße entdeckt, greift schnell zum Smartphone, um ein Foto zu machen und es in sozialen Netzwerken zu teilen. Doch während das Teilen von Autofotos beliebt ist, stellen sich viele die Frage: Darf man fremde Autos fotografieren und die Bilder mit sichtbarem Kennzeichen online stellen? Und welche Regeln und Strafen gelten eigentlich, wenn man selbst sein Nummernschild verschönert oder schützt?
Beginnen wir!
Dürfen fremde Autos überhaupt fotografiert werden?
Ja, Autos besitzen keine eigenen Urheber- oder Persönlichkeitsrechte. Wer ein Auto auf der Straße fotografiert, verstößt grundsätzlich nicht gegen das Gesetz – selbst, wenn die Besitzer*innen das nicht wünschen. Einschränkungen bestehen jedoch, wenn Fotos auf privatem Grundstück gemacht werden oder Autohäuser Hausrecht ausüben. Steht das Fahrzeug auf einem öffentlichen Parkplatz darf es ohne Weiteres fotografiert werden. Wichtig ist, dass die Nutzung des Fotos keine beleidigenden oder rechtswidrigen Inhalte transportiert. So können neutral geteilte Bilder ohne Kommentare meist bedenkenlos veröffentlicht werden. Die Grundregel lautet: Solange das Foto keine Rückschlüsse auf sensible Daten der Fahrzeughalter*innen zulässt, ist das Teilen rechtlich unproblematisch.
So weit, so gut. Doch wie sieht es in Sachen Datenschutz und Kennzeichen aus?
Ist es Pflicht, das Kennzeichen zu verpixeln?
Viele glauben, dass Kennzeichen auf Fotos immer verpixelt werden müssen, doch das stimmt gar nicht. Laut einem Urteil des Amtsgerichts Kassel von 2007 (Az.: 1 T 75/07) müssen Kennzeichen nicht unkenntlich gemacht werden, wenn das Bild neutral und unkommentiert online geteilt wird. Nummernschilder gelten als öffentlich zugänglich, und nur Polizei oder Behörden können damit Halter*innendaten abrufen. Allerdings gibt es Ausnahmen: Wenn das Foto Rückschlüsse auf die Wohnadresse der Halterinnen zulässt, etwa weil das Auto vor einem Haus steht, oder wenn das Bild zu Straftaten aufruft, muss das Kennzeichen unkenntlich gemacht werden. Auch die DSGVO von 2018 spielt hier eine Rolle, da öffentliche Profile mit identifizierbaren Halter*innen problematisch sein können.
Doch es gibt auch spezielle Sonderkennzeichen ...
Kennzeichen auf Oldtimern oder speziellen Sonderkennzeichen
Oldtimer, Saisonfahrzeuge oder besondere Kennzeichen wie rote Kennzeichen, Händlerkennzeichen oder Saisonkennzeichen unterliegen den gleichen Sichtbarkeitsregeln wie normale Kfz-Kennzeichen. Auch hier gilt: Abdeckungen, Aufkleber oder Verschönerungen sind verboten, außer die offiziellen Plaketten bleiben sichtbar. Bei Fotos alter Fahrzeuge ist besonders darauf zu achten, dass historische Kennzeichen respektvoll dargestellt werden. Da Oldtimer oft auf Treffen oder Ausstellungen gezeigt werden, empfiehlt es sich, Kennzeichen nur dann zu veröffentlichen, wenn Besitzer*innen zustimmen. Damit lässt sich einerseits das Recht auf Privatsphäre wahren, andererseits bleibt der rechtliche Rahmen eingehalten.
Und im Ausland?
Kennzeichen bei Fahrzeugen im Ausland – was gilt?
Wer Fotos von Autos mit ausländischen Kennzeichen macht, steht vor besonderen Regeln. In der Regel gilt auch hier: Solange das Foto neutral geteilt wird, besteht kein Problem. Anders sieht es aus, wenn durch das Kennzeichen Rückschlüsse auf private Adressen oder Identitäten möglich sind, besonders in kleineren Orten im Ausland. Zudem können nationale Gesetze Unterschiede aufweisen. Einige Länder sehen das Teilen von Fotos mit erkennbaren Kennzeichen strenger, teilweise wird sogar das öffentliche Posten von Fotos fremder Autos ohne Zustimmung sanktioniert. Praktisch gilt: Bei Fotos von ausländischen Autos eher vorsichtig sein und im Zweifel Kennzeichen verpixeln.
Oftmals wird auch mit eine Drohne gefilmt ...
Kennzeichen im Straßenverkehr filmen: Drohnen, Dashcams und Co.
Mit Dashcams, Action-Cams oder Drohnen entstehen heute immer häufiger Videos von Fahrzeugen im Straßenverkehr. Dabei stellt sich die Frage: Darf man Kennzeichen filmen und veröffentlichen? Grundsätzlich gilt: Aufnahmen im öffentlichen Raum sind erlaubt, solange sie neutral bleiben und keine personenbezogenen Daten der Halter*innen preisgeben. Problematisch wird es, wenn Videos online geteilt werden, auf denen Rückschlüsse auf Wohnorte, private Grundstücke oder strafbare Handlungen gezogen werden können. Auch das gezielte Filmen einzelner Fahrzeuge mit Kennzeichen zu diffamierenden Zwecken ist verboten. Bei Drohnenaufnahmen kommen zusätzlich Luftverkehrs- und Datenschutzbestimmungen ins Spiel: Kameras dürfen nur in erlaubten Höhen fliegen, und private Grundstücke sollten nicht ohne Zustimmung gefilmt werden. Praktischer Tipp: Kennzeichen in Videos verpixeln, wenn Inhalte öffentlich geteilt werden, um rechtliche Risiken zu vermeiden.
Viele schmücken gerne ihr Kennzeichen ...
Darf man Aufkleber auf Kennzeichen kleben?
Viele Autofans verschönern ihr Kennzeichen gerne mit Stickern, schwarzen Balken über dem EU-Feld oder Totenkopf-Logos. Das ist jedoch gesetzlich verboten. Nach § 10 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) darf nichts auf dem Nummernschild angebracht werden, das die Ablesbarkeit beeinträchtigen könnte. Ausnahmen bilden nur offiziell angebrachte Plaketten wie die Kfz-Zulassungsstelle-Plakette oder die TÜV-Plakette. Beliebt ist in der Tuning-Szene auch das Überkleben des EU-Felds, um das Nummernschild optisch zu verändern. Doch auch das verstößt gegen die Vorschriften. Laut § 22 StVG drohen Geld- oder Freiheitsstrafen, wenn Kennzeichen rechtswidrig verändert werden. In der Praxis wird meist ein Bußgeld von rund 65 Euro verhängt, Punkte in Flensburg oder Gefängnisstrafen sind selten.
Auf TikTok gibt es einen speziellen Trend. Ist der erlaubt?
Darf man Herbstlaub oder andere Dinge auf dem Kennzeichen platzieren?
Manche Fahrer*innen versuchen auch immer wieder, Kennzeichen kreativ oder taktisch zu verdecken, zum Beispiel mit Herbstlaub, um Radarblitzer zu „tarnen“. Auch das ist gesetzlich nicht erlaubt. Das Straßenverkehrsgesetz (§ 22 StVG) spricht klar von Kennzeichenmissbrauch: Jedes Hindernis, das die Ablesbarkeit beeinträchtigt, ist verboten. Das gilt auch für Laub. Wer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Neben den 65 Euro droht in Extremfällen auch ein Punkt in Flensburg. Der Grund: Kennzeichen dienen der Identifikation im Straßenverkehr. Eine absichtliche Verschleierung gefährdet nicht nur die eigene Sicherheit, sondern kann auch strafrechtliche Folgen haben, etwa bei Unfällen oder Verstößen.
Und wenn es unabsichtlich bedeckt ist?
Was ist, wenn das Kennzeichen durch Schneematsch oder Eis verdeckt ist?
Im Winter kann es schon einmal passieren, dass Schnee, Eis oder Schneematsch das Kennzeichen teilweise verdecken. Anders als bei absichtlicher Abdeckung durch Aufkleber oder Laub handelt es sich hier meist um eine unabsichtliche Beeinträchtigung. Dennoch gilt: Das Kennzeichen muss jederzeit gut lesbar sein, auch bei winterlichen Bedingungen. Wer sein Auto mit verdecktem Kennzeichen bewegt, riskiert ein Bußgeld nach § 22 StVG. Praktisch heißt das: Vor Fahrtantritt Schnee, Eis oder Schlamm entfernen. Auch bei kurzen Fahrten zum Supermarkt gilt: Abdeckung kann theoretisch geahndet werden. Sicherheit und Rechtssicherheit gehen hier Hand in Hand.
Wenn du siehst, dass ein Auto falsch geparkt wird, darfst du das Auto dann fotografieren?
Darf ich Falschparker*innen knipsen?
Ja! Aus rechtlicher Sicht dürfen alle Bürger*innen einen Rechtsverstoß über eine Privatanzeige melden. Diese wiederum kann von der Stadt als Ordnungswidrigkeit geahndet werden – die Angeschwärzten müssen also zahlen und das kann im Zweifel dann teuer werden! Das gilt natürlich nur, wenn der Sachverhalt plausibel ist und der Hinweis nicht anonym gegeben wird – schließlich müssen Anzeigende, die ein nachvollziehbares Interesse an der Sache haben sollten, vor Gericht als Zeug*innen zur Verfügung stehen. Wer also viel Zeit und Nerven besitzt, darf ab und zu auch mal selbst Ordnungshüter*in spielen.