Die kuriosesten Verkehrsverstöße – und was sie dich kosten!

Tiere, Technik, Tunnel-Drama: Diese Verkehrsverstöße sind so schräg wie teuer – und trotzdem passiert. Hier kommen die wildesten Bußgelder Deutschlands.

Kuriose Verstöße enden oft genau hier – beim Anhalten durch die Polizei.
Quelle: IMAGO / Bihlmayerfotografie

Kurios, aber absolut real: Im deutschen Straßenverkehr wird nicht nur geblitzt, gedrängelt oder falsch geparkt – es passieren auch Dinge, bei denen man zweimal hinschauen muss. Vom Föhn als Blinker über ungesicherte Tiere auf dem Beifahrersitz bis zum rauchenden Grill im Kofferraum ist wirklich alles dabei. Klingt absurd? Ist es auch – und trotzdem ziehen diese skurrilen Verkehrsverstöße saftige Bußgelder nach sich. Die Polizei kennt da kein Pardon, auch wenn man fast lachen müsste. Wir haben zehn der verrücktesten Fälle herausgesucht, erklären, was sie kosten und warum du dir solche Ideen besser sparst. Denn: Lachen ist erlaubt, Nachmachen eher nicht. Und wer weiß: Vielleicht erkennst du ja den ein oder anderen Klassiker wieder, den du so nie im Bußgeldkatalog vermutet hättest.

Beim ersten Verstoß macht Not erfinderisch …

Selbstgebastelte „Blinker“ oder Ersatz-Blinker sorgen schnell für Ärger im Straßenverkehr.
Quelle: IMAGO / Zoonar

#1 Blinker‑Föhn 

Eine waghalsige Fahranfängerin in Baden-Württemberg ersetzte eine defekte Blinkerbirne, improvisiert durch einen kleinen Föhn, der durch das Autofenster gehalten wurde. Die Polizei war zunächst irritiert, zeigte sich allerdings wenig begeistert von der kreativen Idee – die Lösung: 10 Euro Verwarnung wegen fehlender Fahrtrichtungsanzeige. Im Netz wurde der Föhn-Blinker gefeiert, doch auch kurze kreative Ideen dürfen die Verkehrsregeln nicht ignorieren. Letztlich ging es nicht um Humor, sondern um klare Sicherheitsstandards. Besser wäre gewesen: kurz rechts ran fahren und die Birne tauschen, als zur Notlösung zu greifen.

Kreative Lichtsignale sind das eine – offenes Feuer im fahrenden Auto bringt’s aber wirklich auf ein neues Level …

Kochen im Auto mag kreativ wirken, ist im Straßenverkehr aber brandgefährlich.
Quelle: IMAGO / VWPics

#2 Grill im Kofferraum 

Ein Mann in Brandenburg wollte clever sein: Statt auf dem Rastplatz zu grillen, hatte er kurzerhand den Einweggrill direkt auf der offenen Ladefläche platziert – glühend, rauchend und bereit für die Autobahn. Die Polizei staunte nicht schlecht, als sie das improvisierte Barbecue auf den Rädern entdeckte. Die Folge: 20 Euro Verwarnung wegen mangelnder Ladungssicherung – fast schon ein Schnäppchen. Aber: Hätte sich der Grill gelöst oder Funken geschlagen, hätte das Ganze auch mit mehreren Hundert Euro Bußgeld und einer saftigen Anzeige wegen fahrlässiger Brandstiftung enden können. Klingt witzig, ist es aber nur, solange nichts passiert. Denn offenes Feuer und rollende Fahrzeuge sind keine gute Kombi – egal, wie groß der Hunger ist. 

Nächster Stopp: tierischer Beifahrer – und das wird richtig teuer …

Tiere im Auto müssen richtig gesichert sein – sonst drohen Strafen und Risiken.
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#3 Hund ungesichert auf dem Beifahrersitz

Ein Hund von stolzen 20 Kilogramm thronte ungesichert auf dem Schoß seines Herrchens, während beide seelenruhig durch den Stadtverkehr rollten – bis die Polizei das Duo aus dem Verkehr zog. Ergebnis: 75 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Für viele überraschend, aber gesetzlich ganz klar geregelt: Laut § 23 StVO gelten Tiere im Auto als Ladung und müssen auch so gesichert sein. Was nett gemeint aussieht, kann bei einer Vollbremsung zum echten Risiko werden. Denn ein ungesicherter Hund wird bei 50 km/h schnell zum gefährlichen Geschoss. Und nicht nur das: Wer sein Tier nicht sichert, riskiert bei einem Unfall zusätzlich Probleme mit der Versicherung. Im Zweifel bleibt man auf den Kosten sitzen. Dabei ist die Lösung simpel: Transportbox, Sicherheitsgurt für Tiere oder ein Trennnetz. Ist bequemer für den Hund, entspannter für die Fahrenden und auf jeden Fall stressfreier im Ernstfall.

Auch der nächste Punkt klingt vielleicht absurd, kann aber zu einer großen Gefahr werden …

Im Tunnel gelten klare Regeln: Wenden gehört definitiv nicht dazu.
Quelle: IMAGO / Frank Sorge

#4 Wenden im Tunnel 

Ein Autofahrer in Norddeutschland hielt es offenbar für eine gute Idee, mitten im Tunnel zu wenden – einfach so, ohne jede Absicherung. Die Polizei stoppte ihn kurz darauf, nachdem er dabei fast einen Auffahrunfall verursacht hatte. Das Bußgeld: 60 Euro. Klingt überschaubar, doch die Aktion hätte deutlich schlimmer ausgehen können. Tunnel gehören zu den sensibelsten Bereichen im Straßenverkehr – schlecht einsehbar, eng und mit wenig Spielraum für Fehler. Genau deshalb ist das Wenden dort ausdrücklich verboten. Schon der Versuch reicht für eine Strafe, bei konkreter Gefährdung kommt schnell eine Anzeige wegen grober Fahrlässigkeit obendrauf. Wer die Ausfahrt verpasst, sollte lieber einen Umweg fahren, statt im Tunnel die Richtung zu ändern. Klingt unpraktisch, aber spart im Zweifel Punkte, Geld und Schlimmeres.

Manche gefährden durch falsche Manöver, andere einfach nur durch einen Fingerwisch zu viel …

Wer am Display hantiert, riskiert im Straßenverkehr schnell Strafen wegen Ablenkung.
Quelle: IMAGO / Karina Hessland

#5 Scheibenwischer via Touchscreen

Ein Tesla-Fahrer wollte während der Fahrt schnell mal die Scheibenwischer einstellen – über das große Touchdisplay in der Mittelkonsole. Ein paar Sekunden tippen, ein Blick daneben und schon war’s passiert: Er verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug und kam von der Straße ab. Zum Glück ging es glimpflich aus, doch das OLG Karlsruhe stellte klar: Das ist kein kleiner Bedienfehler, sondern ein klarer Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Ergebnis: 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Denn auch wenn moderne Autos immer smarter werden: Wer den Blick zu lange vom Verkehr abwendet, riskiert mehr als nur Kratzer im Lack. Laut Gericht ist nicht die Technik das Problem, sondern die Ablenkung, die sie mit sich bringt. Wer also unbedingt etwas am Bildschirm ändern will, sollte vorher anhalten. Oder besser: alles vor der Fahrt einstellen – dann bleibt der Blick da, wo er hingehört.

„Also Finger weg von der Technik – und einfach nur rumgurken?“, denkst du dir jetzt vielleicht …

Auch wer nur gemütlich cruisen will, sollte dabei die Verkehrsregeln im Blick behalten.
Quelle: IMAGO / Westend61

#6 Unnützes Hin‑und‑Herfahren 

In manchen Innenstädten gehört es fast zum Stadtbild: Autos, die im Schneckentempo immer wieder dieselbe Runde drehen. Was für die einen wie entspannter Feierabend-Cruise aussieht, ist laut § 30 Abs. 1 StVO ein Verstoß – das sogenannte „unnütze Hin- und Herfahren“. Die Strafe? 10 Euro Verwarnung. Klingt harmlos, doch dahintersteckt ein klares Ziel: Die Lärm- und Abgasbelastung in engen, oft stark bewohnten Stadtteilen soll reduziert werden. Natürlich darf man sich verfahren oder jemanden abholen, aber wenn's offensichtlich planlos im Kreis geht, schaut die Polizei genauer hin. Wer wirklich cruisen will, sollte das lieber abseits der City tun – auf Landstraßen oder in Gegenden, wo sich niemand gestört fühlt. Denn spätestens, wenn die Anwohner genervt sind, ist der Spaß ganz schnell vorbei.

Und wer jetzt denkt, beim ziellosen Herumfahren sei schon Schluss mit schrägen Aktionen …

Wenn echte Elefanten im Straßenverkehr auftauchen, hört der Spaß für die Polizei auf.
Quelle: IMAGO / Pond5 Images

#7 Elefant auf der Ladefläche 

In Rheinland-Pfalz staunte selbst die Polizei nicht schlecht: Auf der Ladefläche eines Lkw stand ein ausgewachsener Elefant – ungesichert, ohne Gitter, einfach so. Der Fahrer hatte zwar eine Transportgenehmigung in der Tasche, aber keinerlei Vorrichtung, um das tonnenschwere Tier während der Fahrt abzusichern. Die Beamten stoppten das rollende Sicherheitsrisiko umgehend. Das Ergebnis: Anzeige wegen gefährlicher Ladung, Verstoß gegen Transportvorgaben und möglicher Tierquälerei. Allein der Gedanke, was bei einer Vollbremsung passiert wäre, lässt einem den Atem stocken. Ähnliche Fälle mit Ponys im Kofferraum oder Affen auf dem Beifahrersitz zeigen: Die Behörden verstehen da keinen Spaß. 

Show und Straße passen nicht gut zusammen, wie unser nächster Punkt zeigt …

Stunts im Straßenverkehr sehen spektakulär aus, sind aber verboten und teuer.
Quelle: IMAGO / Cavan Images

#8 Motorrad-Stunts 

Ein Motorradfahrer in Sachsen dachte wohl, er könne mit seinem Wheelie mal eben die Aufmerksamkeit auf sich ziehen – mitten auf der Straße, im ganz normalen Stadtverkehr. Das Spektakel dauerte nur wenige Sekunden, aber die Polizei war nicht weit und drückte ihm direkt ein 50-Euro-Verwarngeld aufs Auge. Was viele nicht wissen: Solche Stunts gelten nicht nur als leichtsinnig, sondern können auch juristisch ordentlich nach hinten losgehen. Bei konkreter Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer droht schnell eine Anzeige wegen Verkehrsgefährdung oder sogar wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr – mit deutlich empfindlicheren Folgen. 

Auf der Straße ist Show tabu – das gilt auch für Ladeflächen …

Mitfahren auf der Ladefläche mag spaßig wirken, ist aber im Straßenverkehr verboten und riskant.
Quelle: IMAGO / Westend61

#9 Stehend auf Ladefläche

In Hessen erwischte die Polizei einen Jugendlichen, der fröhlich stehend auf der offenen Ladefläche eines fahrenden Pick-ups mitfuhr – ganz ohne Sicherung. Für ihn und den Fahrer gab’s jeweils 5 Euro Verwarnung. Klingt erstmal nach einer Lappalie, ist aber gesetzlich glasklar geregelt: Laut § 21 StVO ist das Mitfahren auf offenen Ladeflächen verboten, und zwar aus gutem Grund. Bei einer Vollbremsung oder einem plötzlichen Ausweichmanöver kann die Person ohne jede Vorwarnung vom Fahrzeug geschleudert werden. Selbst bei niedriger Geschwindigkeit reicht ein kurzer Ruck und der Spaß endet im Krankenhaus. Noch schlimmer: Passiert wirklich etwas, drohen strafrechtliche Konsequenzen für den Fahrer, und auch Versicherungen können die Zahlung verweigern. 

Vom riskanten Mitfahren zur nächsten Grenzüberschreitung – dieses Mal wird’s eher textilfrei  …

Nackt oder oben ohne Autofahren kann schnell Ärger geben – nicht nur bei der Polizei.
Quelle: IMAGO / Westend61

#10 Nackt aus dem Auto steigen 

Barfuß und nackt ins Auto steigen? Klingt wie ein verrückter Social-Media-Stunt – doch genau das hat ein Berliner tatsächlich durchgezogen. Was er wohl für einen rebellischen Scherz hielt, wurde von der Polizei als „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ bewertet und kostete ihn am Ende eine satte Geldstrafe. Je nach Situation und Reaktion der Umstehenden können da bis zu 1.000 Euro fällig werden. Denn auch wenn das Auto ein privater Raum ist, wird’s ab dem Moment kritisch, in dem man dabei von außen gesehen wird – sei es beim Einsteigen, an der Ampel oder auf dem Parkplatz vor dem Supermarkt. Für viele wirkt eine solche Aktion harmlos oder vielleicht sogar mutig, aber aus Sicht der Behörden zählt sie schnell als unzüchtig und gesellschaftlich störend. Und: Bei einem Unfall kann solch ein Verhalten auch juristisch nachwirken – ganz abgesehen vom Fremdschamfaktor.