Corona-Testpflicht für Reiserückkehrer: Was Autofahrer beachten müssen

Reiserückkehrer aus Risikogebieten haben wegen Corona eine Testpflicht. Der Test wird am Flughafen gemacht, doch wie sieht das bei Autofahrern aus?

Der Corona Test ist für Reisekrückkehrer aus Risikogebiten Pflicht.
Quelle: imago images / Sven Simon

Laut Verordnung der Bundesregierung gilt für Reiserückkehrer aus Risikogebieten eine Testpflicht, um eine Ansteckung mit dem Coronavirus auszuschließen. Reisende aus Risikogebieten snd verpflichtet, sich beim Gesundheitsamt zu melden, wenn sie aus solchen Gebieten wieder nach Deutschland einreisen, so heißt es auf der Seite der Bundesregierung. Zudem muss in den nächsten 14 Tagen ein Corona-Test gemacht werden. Dieser wird meistens direkt am Flughafen ausgeführt und das Ergebnis erhält man ziemlich schnell. Doch wie sieht es aus für Reisende, die mit dem Auto zurück nach Deutschland kommen? Auch für Autofahrer gibt es einiges zu beachten. Auf den nächsten Seiten erfährst du mehr: 

Auch als Autofahrer muss man sich testen lassen an den zuständigen Stellen.
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Wo kann ich mich als Autofahrer testen lassen, wenn ich aus einem Risikogebiet einreise?

Seit dem 08. August 2020 gilt die Corona Testpflicht für alle Reiserückkehrer aus Risikogebieten - also auch, wenn du zum Beispiel mit dem Auto unterwegs warst. Testzentren gibt es an Flughäfen und den meisten Bahnhöfen, dort kann man sich auch als Autofahrer und Mitfahrer testen lassen. Ansonsten besteht auch die Möglichkeit, zu den örtlichen Teststellen zu fahren. Wo diese sind, kannst du unter der ärztlichen Servicenummer 116 117 erfragen. In jedem Fall solltest du dich hierfür aber vorher beim Gesundheitsamt deiner Stadt bzw. deines Bezirkes melden. Sie können dir weitere Fragen beantworten und dir eine Anlaufstelle vermitteln. 

In einigen Bundesländern gibt es auf Autobahn-Rastplätzen ebenfalls Teststationen, die in der Nähe von Grenzübergängen stehen, sodass man direkt seinen Test machen kann. 

Ab dem 8.11.2020 soll nun eine neue Corona-Quarantäneverordnung alles "vereinfachen". Sie schreibt vor, dass sich Reiserückkehrer online anmelden müssen, wenn sie wieder einreisen.

In Schleswig-Holstein jedoch werden sogar 2 negative Corona-Tests verlangt! Einer darf frühestens 48 Stunden vor deiner Einreise gemacht worden sein, der zweite Test muss mindestens fünf Tage nach dem ersten erfolgen. Die Quarantäne-Pflicht endet erst nachdem beide Tests negativ ausgefallen sind! 

Und so funktioniert die neue Verordnung - das musst du beachten:

Der Mann checkt ob die neue Verordnung eingehalten wird.
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Was muss ich bei der neuen Verordnung beachten?

Ab dem 8.11.2020 ist es soweit, die neue Verordnung tritt in Kraft. Ab dann heißt es, digital anmelden, wenn man aus einem Risikogebiet einreist. Wer diese Regelung nicht einhält, riskiert ein Bußgeld. Wer kontrolliert wird, muss einfach nur die Bestätigung, die er nach dem Ausfüllen des Online-Formulars bekommen hat, vorzeigen. Das zuständige Gesundheitsamt erhält dann übrigens deine Daten! 

Auch wenn du durch ein Risikogebiet gefahren bist, musst du dich bei deiner Rückkehr übrigens bei einer zuständigen Behörde melden. So soll es wohl auch sein, wenn man Verwandte, Freunde oder Bekannte trifft, die in einem Risikogebiet wohnen und man sie kurz besucht. Je nach Bundesland kann sich die Regelung jedoch unterscheiden.

Diese Strafen drohen, wenn du dich nicht an die Verordnung hältst:

Wenn man sich nicht an die Testpflicht hält, drohen hohe Strafen.
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Welche Strafen drohen, wenn ich mich nicht an die Testpflicht halte?

Also zusammengefasst: Wenn du aus einem Risikogebiet zurück kommst, musst du das dem Gesundheitsamt melden und dich testen lassen (alternativ kannst du dich auch in eine 14-tägige Quarantäne begeben). Wenn du das verweigerst, kannst du Strafen von der zuständigen Behörde vor Ort erwarten. Die Bußgelder sind sehr hoch und können bis zu 25.000 Euro betragen! In schweren Fällen drohen sogar Freiheitsstrafen von bis zu 2 Jahren! Wer die Quarantänepflicht verletzt und so den Corona-Virus verbreitet, kann sogar bis zu 5 Jahre erwarten.

Ab dem 8.11.2020 musst du dich jedoch unverzüglich nach der Rückkehr aus Risikogebieten auf direktem Weg in deine Wohnung begeben und eine 14-tägige Quarantäne einhalten. Nur wenn dein Corona-Test negativ ausfällt, kann die Quarantäne frühzeitig beendet werden. Auch Einkäufe sind in der Quarantäne-Zeit untersagt! 

Für Pendler gibt es aber eine gesonderte Regelung: 

Für Pendler gilt die Corona Testpflicht nicht
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Welche Regelungen gelten für Pendler?

Wenn du an der Grenze zu einem Risikogebiet wohnst und mit deinem Auto pendelst, gelten für dich diese Regelungen nicht. Das heißt, dass du dich nicht in eine Quarantäne begeben musst und dementsprechend bist du auch von der Testpflicht befreit. Bis zu 72 Stunden nach der Einreise kannst du dich jedoch kostenlos testen lassen, wenn du das selbst möchtest. 

Apropos kostenlos: Sind die Tests für alle Reiserückkehrer aus Risikogebieten kostenlos?

Die Corona Tests bezahlt der Bund für Reiserückkehrer
Quelle: imago images / imagebroker

Was kostet mich eigentlich der Corona-Test?

Momentan werden die Corona-Tests noch vom Bund bezahlt, damit ist aber vermutlich ab dem 8.11.2020 Schluss. Nach einem Beschluss der Bundesländer sollen danach die anfallenden Kosten selbst getragen werden. Nur Bayern hält nach wie vor daran fest, die Kosten für Corona-Tests zu übernehmen.

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