In der Garage: Was ist erlaubt und was ist verboten?
Darfst du in deiner Garage Möbel lagern oder ein Büro einrichten? Die Antwort ist oft klarer als gedacht – und Verstöße können Ärger bringen.

Garagen dienen in erster Linie dem Abstellen und sicheren Parken des eigenen Autos. Darüber hinaus werden sie aber auch gerne als Werkstatt für kleine Reparaturarbeiten, als Lager oder Hobbyraum verwendet. Doch ist das legal? Was ist erlaubt und was verboten in der Garage? Für Garagen gelten klare Regeln, die meist von der Landesbauordnung oder den Garagenverordnungen abhängen. Wer seine Garage falsch nutzt, kann nicht nur mit Bußgeldern rechnen, sondern bei Verstößen auch zum Rückbau verpflichtet werden. Aber was ist erlaubt und was nicht? Wir klären auf.
Schauen wir uns genauer an, was erlaubt ist und was strafbar wäre …

#1 Erlaubt: Reifen lagern
Reifen gehören eigentlich zum Auto dazu, auch wenn es sich gerade um die Reifen handelt, die nicht auf dem Wagen montiert sind. Also je nachdem Sommerreifen, Winterreifen oder auch Ersatzräder. Wichtig ist dabei allerdings die richtige Lagerung. Sie müssen so verstaut werden, dass das Auto weiterhin problemlos abgestellt werden kann. Ideal ist es, die Reifen auf Felgenbäumen oder speziellen Regalen zu stapeln, um Verformungen zu vermeiden. Außerdem sollten sie trocken, sauber und möglichst lichtgeschützt gelagert werden. So bleiben sie länger einsatzfähig und sicher. Auch kleinere Zubehörteile wie Schneeketten oder Felgenschlösser zählen zum erlaubten Umfang.
Das passiert, wenn statt Reifen plötzlich alte Möbel dort stehen …

#2 Nicht erlaubt: Möbel
Sofas, Regale oder ausrangierte Matratzen haben in der Garage nichts zu suchen. Denn laut Garagenverordnungen darf eine Garage nur zum Abstellen von Fahrzeugen und dem dazugehörigen Zubehör verwendet werden. Wird sie zum Lagerraum für Haushaltsgegenstände, liegt eine Zweckentfremdung vor, und die kann Konsequenzen haben. Das Ordnungsamt oder sogar Nachbarn können Verstöße melden. Bei Kontrollen drohen Bußgelder oder Rückbau-Anordnungen. Auch die Brandgefahr steigt, wenn brennbare Materialien dauerhaft dort lagern. Nutze für Möbel lieber Keller oder Dachboden, falls vorhanden.
Werkzeuge, die fürs Auto gebraucht werden, werden oft in Garagen gelagert …

#3 Erlaubt: Autozubehör verstauen
Genauso wie die Reifen darf auch Werkzeug und Zubehör für dein Auto gelagert werden. Etwa Wagenheber, Schraubenschlüssel, Starthilfekabel oder Frostschutzmittel. Diese Gegenstände gehören zur Pflege oder Wartung des Fahrzeugs und sind ausdrücklich erlaubt – solange sie sicher und übersichtlich aufbewahrt werden. Achte darauf, dass keine Stolperfallen entstehen und der Raum weiterhin primär als Stellplatz für das Auto dient. Auch Pflegemittel wie Politur, Felgenreiniger oder ein Eiskratzer sind in der Garage gut aufgehoben.
Für Reparaturen bietet sich die Garage doch an …

#4 Nicht erlaubt: Garage dauerhaft als Werkstatt nutzen
Kleine Arbeiten am Auto sind erlaubt, etwa den Ölstand zu überprüfen oder ein Licht auszuwechseln. Du darfst die Garage jedoch nicht auf Dauer zur Werkstatt machen, denn dann würde es sich um eine unerlaubte Nutzung handeln. Dauerhafte Werkbänke, laute Maschinen oder fremde Fahrzeuge deuten auf eine Zweckentfremdung hin, die je nach Bundesland nicht zulässig ist. Neben Lärmbelästigung und erhöhtem Verkehrsaufkommen kann das auch rechtliche Folgen haben. Wird die Garage ohne Genehmigung umfunktioniert, riskierst du Ärger mit den Behörden – ganz unabhängig davon, ob du dort professionell arbeitest oder nur hobbymäßig.
Auch Flüssigkeiten wie Öl oder Scheibenreiniger landen in Garagen …

#5 Erlaubt: geringe Mengen an Betriebsstoffen
Du darfst kleine Mengen an Motoröl, Bremsflüssigkeit oder Scheibenreiniger in deiner Garage lagern, solange sie für den Eigenbedarf bestimmt sind. Wichtig ist, dass diese Stoffe in geeigneten, bruchsicheren und gut verschlossenen Behältern aufbewahrt werden. Große Vorräte oder lose Kanister sind tabu – vorwiegend aus Gründen des Brandschutzes. Auch darf die Lagerung nicht den Charakter der Garage als Stellplatz gefährden. Für größere Mengen oder andere Gefahrstoffe gilt: Finger weg! Wer auf Nummer sicher gehen will, nutzt dafür spezielle Lagerräume mit entsprechender Ausstattung.
Aber nicht alles, was fest ist, ist deshalb automatisch erlaubt …

#6 Nicht erlaubt: Haushaltsgeräte anschließen
Kaffeemaschinen, Kühlschränke, Waschmaschinen oder alte Fernseher landen häufig in der Garage – doch das ist laut den meisten Verordnungen nicht erlaubt. Sie zählen nicht zum Fahrzeugzubehör und dürfen daher nicht dauerhaft dort untergebracht werden. Neben der Zweckentfremdung besteht auch ein erhöhtes Risiko für Kurzschlüsse oder Brände, wenn Geräte unbeaufsichtigt lagern oder gar angeschlossen sind. Wer alte Elektrogeräte zwischenlagern will, sollte das besser im Keller tun – oder sie zeitnah entsorgen. Die Garage bleibt damit ihrer Hauptfunktion als Fahrzeugunterstand treu.
Und wenn du dort einfach nur gemütlich sitzen willst …

#7 Nicht erlaubt: Sitzgelegenheiten aufstellen
Die Idee klingt verlockend: ein kleiner Tisch, zwei Stühle, vielleicht sogar ein Kühlschrank – und schon wird aus der Garage ein zweites Wohnzimmer. Doch genau das ist nicht erlaubt. Garagen sind keine Aufenthaltsräume und dürfen auch nicht zu solchen umgestaltet werden. Die baurechtlichen Vorschriften sehen keine dauerhafte Nutzung für private Feiern, Büroarbeit oder Entspannung vor. Brandschutz, Belüftung und Fluchtwege wären in so einem Fall ebenfalls problematisch. Für deinen Rückzugsort suchst du dir daher besser eine andere Ecke des Hauses.
Und Fahrräder – darfst du die wenigstens in die Garage stellen …

#8 Erlaubt: Fahrräder unterbringen
Fahrräder gelten wie Autos als Fahrzeuge – und dürfen deshalb in der Garage untergebracht werden. Ob du dein Rad zusätzlich zum Auto parkst oder die Garage ausschließlich für Fahrräder nutzt, hängt jedoch von der jeweiligen Verordnung ab. In manchen Bundesländern wird verlangt, dass zumindest ein Auto Platz findet. Wichtig ist, dass du Fahrräder geordnet abstellst und keine Ein- oder Ausgänge blockierst. Auch Kinderwagen oder Roller können, je nach Auslegung, in diese Kategorie fallen – im Zweifel hilft eine Nachfrage beim Bauamt.
Vorräte für Küche oder Keller? Das ist eine schwierige Angelegenheit …

#9 Nicht erlaubt: Getränkekisten lagern
Mineralwasser, Bier oder Saft lagern viele gerne in der Garage – doch erlaubt ist das nicht. Lebensmittel und Getränke gelten nicht als Fahrzeugzubehör und dürfen daher nicht dauerhaft in der Garage stehen. Zwar wird dies selten kontrolliert, doch rechtlich ist es eine Zweckentfremdung. Dazu kommt: Getränkekisten ziehen bei Wärme schnell Ungeziefer an oder werden durch Temperaturschwankungen unbrauchbar. Wer Vorräte sicher lagern möchte, sollte sie besser im Keller oder einem geeigneten Vorratsraum unterbringen – dort sind sie besser geschützt.
Zum Schluss ein Punkt, den viele völlig unterschätzen …

#10 Nicht erlaubt: Müll oder Wertstoffe
Altglas, Zeitungen oder Elektroschrott landen oft in der Garage, bevor sie zur Entsorgung gebracht werden. Doch auch das ist nicht erlaubt. Müll oder Wertstoffe haben in der Garage nichts verloren, da sie nicht zum Fahrzeuggebrauch gehören und zusätzlich ein hohes Brandrisiko darstellen können. Vor allem in Garagen, die direkt ans Wohnhaus angrenzen, wird das zu einem ernsten Problem. Halte die Garage daher sauber und frei von unnötigem Ballast – das ist nicht nur ordentlicher, sondern auch sicherer.