Die häufigsten Fehler beim Parken: So vermeidest du teure Strafen
Die vielen Regeln beim Parken sorgen bei Autofahrern oft für Verwirrung. Um teure Strafen zu vermeiden, haben wir die häufigsten Fehler zusammengefasst.
Für die meisten Autofahrer*innen ist Parken eine Last im Alltag: Vor allem in Städten gibt es meist zu wenige Parkplätze und zu viele undurchsichtige Regeln. Deshalb passiert es nicht selten, dass Autofahrer*innen unwissentlich Parkfehler begehen. Viele Fahrer unterschätzen jedoch, wie schnell das sehr teuer werden kann! Um euch dabei zu helfen, Strafen durch Fehlparken zu verhindern, haben wir die häufigsten Fehler beim Parken zusammengefasst!
Los geht es mit einem Fehler, der sehr einfach vermieden werden kann:
#1 Parken außerhalb der Parkmarkierung
Auch wenn einem viele Autofahrer*innen das Gefühl geben, die Parkmarkierungen dürften einfach so missachtet werden, ist dem eigentlich nicht so! Sie dienen nicht nur zur Orientierung, sondern es sollte strikt darauf geachtet werden, weder auf den Linien noch im Bereich des benachbarten Parkplatzes zu parken. Für Parken außerhalb der Linien gibt es zwar meistens keinen Strafzettel, er behindert jedoch alle anderen Fahrer beim Parken. Im schlimmsten Fall kann es sogar dazu führen, dass dir versehentlich jemand gegen dein Auto fährt – und das kann schnell teuer werden!
Das kostet der Fehler: Wer außerhalb der Markierung parkt und dadurch mehr Platz als nötig beansprucht oder andere behindert, muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen.
#2 Parken entgegen der Fahrtrichtung
Man lernt es zwar in der Fahrschule, doch für viele von uns ist dies schon lange her. Trotzdem sollte jeder Autofahrer*innen es wissen: Das Parken auf der linken Seite der Straße ist verboten! Die Straßenverkehrsordnung schreibt klar vor, dass zum Parken die rechte Seite zu benutzen ist. Verkehrsteilnehmer*innen sollten beim Parken also immer darauf achten, in Fahrtrichtung zu parken. Ansonsten findet sich schnell ein weißes Knöllchen unter dem Scheibenwischer.
Das kostet der Fehler: Wer entgegen der Fahrtrichtung parkt, zahlt ein Verwarnungsgeld von 15 Euro. Bei einer Haltedauer von über einer Stunde steigen die Kosten auf 25 Euro.
#3 Zu wenig Abstand von Kreuzungen oder Einmündungen
Vor allem in Städten oder Wohngebieten gibt es häufig zu wenige Parkplätze. Um trotzdem so nah wie möglich an seinem eigenen Zuhause zu parken, nutzen Fahrer oft jeden Meter und stellen ihre Autos viel zu knapp vor Kreuzungen und Einmündungen. Viele vergessen, dass mindestens fünf Meter vor und hinter Kreuzungen oder Einmündungen gegeben sein müssen.
Das kostet der Fehler: Wer zu nah an einer Kreuzung parkt, zahlt mindestens 10 Euro. Bei einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer werden 15 Euro fällig, und steht das Auto dort länger als drei Stunden, kostet es 20 Euro (mit Behinderung 30 Euro).
#4 Radwege an Kreuzungen übersehen
Normalerweise gilt an Kreuzungen und Einmündungen die bekannte 5-Meter-Abstandsregel. Viele Autofahrer*innen wissen jedoch nicht, dass sich dieser Abstand deutlich vergrößert, wenn rechts neben der Fahrbahn ein baulicher Radweg verläuft. In diesem Fall musst du mindestens 8 Meter Abstand zur Schnittstelle der Fahrbahnkanten einhalten. Das soll verhindern, dass abbiegende Autos den Radverkehr durch parkende Hindernisse zu spät sehen.
Das kostet der Fehler: Wer den erweiterten Sicherheitsabstand an Kreuzungen missachtet, zahlt in der Regel zwischen 20 und 35 Euro – bei einer Behinderung des Radverkehrs kann es schnell teurer werden.
#5 Parken gegenüber einer Einfahrt
Auch Parken direkt gegenüber einer Einfahrt ist verboten. Zumindest, wenn man in einer schmalen Straße parkt. Was genau als „schmal“ gilt, ist jedoch umstritten. Häufig wird sich daran orientiert, ob ein Fahrzeug noch gut aus der Einfahrt kommen könnte, wenn ein anderes Auto gegenüber parkt.
Das kostet der Fehler: Das Verbotswidrige Parken vor oder gegenüber von Grundstücksein- und -ausfahrten schlägt mit 10 Euro zu Buche. Bei Behinderung steigt das Verwarnungsgeld auf 15 Euro, ab drei Stunden Parkdauer sind es bis zu 30 Euro.
Parken vor abgesenkten Bordsteinen
Dass man nicht vor einer fremden Grundstückseinfahrt parken darf, weiß jeder. Aber wusstest du, dass auch ein abgesenkter Bordstein ein absolutes Parkverbot bedeutet? Selbst wenn es sich um deine eigene Hauseinfahrt handelt: Ist der Bordstein dort baulich abgesenkt (etwa um Rollstuhlfahrern oder Kinderwägen das Überqueren zu erleichtern), darfst auch du dort nicht parken.
Das kostet der Fehler: Ein Verstoß gegen das Parkverbot am abgesenkten Bordstein schlägt mit einem Verwarnungsgeld von 10 bis 35 Euro zu Buche. Wird durch das Fahrzeug jemand behindert, kann das Auto im schlimmsten Fall kostenpflichtig abgeschleppt werden.
#6 Parken auf Parkplätzen für E-Autos
Wenn du dringend einen Parkplatz brauchst, weil du sonst zu einem Termin zu spät kommst, kann es sehr nervig sein, wenn nur noch Parkplätze für E-Autos frei sind. Trotzdem ist es verboten, mit einem Benziner oder Diesel auf einem solchen Parkplatz zu parken – selbst wenn gerade kein E-Fahrzeug in Sicht ist.
Das kostet der Fehler: Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge kostet pauschal 55 Euro. Im schlimmsten Fall droht zudem das kostenpflichtige Abschleppen.
#7 Parken in zweiter Reihe
Wer kennt es nicht: Man möchte nur schnell 10 Minuten den Kofferraum ausräumen, doch es ist kein Parkplatz frei. Da wird die Versuchung groß, einfach kurz in zweiter Reihe zu parken. Doch während kurzes Halten in zweiter Reihe grundsätzlich erlaubt ist – außer es wird ausdrücklich durch ein Verkehrsschild verboten – ist Parken in zweiter Reihe grundsätzlich verboten. Wer diese Regel missachtet, muss je nach Länge des Parkens mit einem teuren Strafzettel rechnen.
Das kostet der Fehler: Das Parken in zweiter Reihe kostet mindestens 55 Euro. Wer dabei andere behindert, zahlt 70 Euro und bekommt 1 Punkt in Flensburg. Dauert das Falschparken länger als 15 Minuten oder kommt es zu einer Gefährdung, steigen die Strafen auf bis zu 110 Euro und 1 Punkt.
#8 Falsches Einstellen der Parkscheibe
Auch beim Einstellen der Parkscheibe passieren häufig Fehler: Die Parkscheibe muss immer auf die Ankunftszeit eingestellt werden. Hierbei gilt, dass auf die nächste halbe oder volle Stunde gerundet wird. Man sollte auch die örtlichen Parkregeln beachten, da die Parkdauer je nach Parkzone variieren kann. Außerdem muss die Scheibe so platziert werden, dass sie von außen gut sichtbar ist.
Das kostet der Fehler: Wer keine Parkscheibe auslegt oder die Zeit überschreitet, zahlt gestaffelt nach Dauer: Bis 30 Minuten kosten 20 Euro, bis zu einer Stunde 25 Euro, bis zu zwei Stunden 30 Euro, bis zu drei Stunden 35 Euro und bei mehr als drei Stunden 40 Euro.
#9 Parken bei defektem Parkautomaten
Ist der Parkautomat defekt oder bietet keine gültige Zahlungsmethode, dürfen Parkende grundsätzlich auch die Parkscheibe auslegen. Dadurch können Autofahrer*innen nicht nur gratis parken, sie können auch sicherstellen, ein Bußgeld zu vermeiden. Dies gilt jedoch nicht, wenn in der Nähe noch ein weiterer, funktionierender Parkautomat steht, denn dann müssten Fahrer dort ein Ticket ziehen.
Das kostet der Fehler: Wer trotz defektem Automaten keine Parkscheibe nutzt oder einen anderen funktionierenden Automaten ignoriert, zahlt die regulären Verwarnungsgelder für Parken ohne Parkschein: von 20 Euro (bis 30 Min.) bis zu 40 Euro (bei mehr als 3 Stunden).
#10 Parken auf einem Kanaldeckel
Vielen Autofahrer*innen ist nicht bewusst, dass es verboten ist, über einem Kanaldeckel zu parken. Dies macht jedoch eigentlich viel Sinn, denn bei einem Rohrbruch oder einer Überschwemmung ist es wichtig, dass schnell auf die Kanäle zugegriffen werden kann.
Das kostet der Fehler: Das Blockieren von Schachtdeckeln oder Wasserleitungsschiebern kostet ein Verwarnungsgeld von 10 Euro (bei Behinderung 15 Euro). Muss die Feuerwehr oder der Notdienst an den Schacht, droht das sofortige, kostenpflichtige Abschleppen.
#11 Parken bei neuem Halte- oder Parkverbot
Besonders in Wohngebieten und Städten wird es immer üblicher, dass aufgrund ständiger Umzüge und Haltens in zweiter Reihe Halte- und Parkverbote erlassen werden. Falls du also in den Urlaub fährst und dein Auto in der Heimat am Straßenrand stehen lassen möchtest, solltest du jemanden beauftragen, alle paar Tage nachzusehen, ob dein Auto dort noch stehen darf.
Das kostet der Fehler: Steht das Auto am vierten Tag nach dem Aufstellen noch immer im mobilen Halteverbot, wird das Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt. Das Bußgeld für das Verbotswidrige Parken beträgt zusätzlich ab 25 Euro bis 50 Euro.
#12 Parken auf Dooring-Streifen und Radwegen
Wer in der Stadt unterwegs ist, teilt sich die Straße mit vielen Radfahrer*innen. Doch oft werden Radfahrstreifen oder sogenannte Dooring-Streifen – die markierten Sicherheitszonen zwischen Parkplätzen und Radwegen – einfach als kurzer Stop-over missbraucht. Das ist nicht nur verboten, sondern lebensgefährlich! Öffnet ein Autofahrer*innen unachtsam die Tür, drohen schwere Unfälle mit Radfahrenden. Parken oder Halten auf Radwegen ist daher strengstens untersagt.
Das kostet der Fehler: Das Knöllchen fürs Parken auf dem Radweg beginnt bei 55 Euro. Wer dabei andere behindert, zahlt 70 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg. Kommt es durch das Falschparken zu einer Gefährdung oder Sachbeschädigung, werden sogar bis zu 100 Euro und ein Punkt fällig.
#13 Auf dem Gehweg parken
Ein Schild ist weit und breit nicht zu sehen, aber der Gehweg ist schön breit? Auch wenn es verlockend erscheint, das Auto halb auf den Bürgersteig zu stellen, um die Fahrbahn freizuhalten: Gehwege sind tabu! Das Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich verboten, es sei denn, ein entsprechendes Verkehrszeichen oder eine weiße Bodenmarkierung erlaubt es dir ausdrücklich. Das gilt übrigens genauso für Motorräder und Roller.
Das kostet der Fehler: Wer sein Fahrzeug einfach auf dem Gehweg abstellt, muss mit einem Bußgeld ab 55 Euro rechnen. Wird der Fußgängerverkehr behindert oder parkst du dort länger als eine Stunde, steigen die Kosten rasch an.
#14 Zu nah an Bushaltestellen und Bahnübergängen
Beim Parken in der Nähe von Haltestellen oder Gleisen ist besondere Vorsicht geboten. Vor und hinter dem gelb-roten Bushaltestellenschild (Zeichen 224) gilt ein Parkverbot von mindestens 15 Metern, damit Busse problemlos an- und abfahren können. Noch strenger ist es an Bahnübergängen: Um das Andreaskreuz nicht zu verdecken, musst du innerorts mindestens 5 Meter Abstand halten – außerorts sind es sogar 50 Meter.
Das kostet der Fehler: Wer den Abstand zu Bushaltestellen oder Andreaskreuzen nicht einhält, riskiert Verwarnungsgelder ab 20 bis 35 Euro. Bei konkreter Behinderung des Busverkehrs oder Gefährdung am Bahnübergang wird es noch teurer.
#15 Engstellen und Wendehammer blockieren
In engen Gassen oder verwinkelten Wohngebieten wird der Platz schnell knapp. Als Faustregel gilt: Wenn beim Parken neben deinem Auto nicht mehr mindestens 3,05 Meter Fahrbahnbreite frei bleiben, parkst du an einer Engstelle – und das ist verboten! Auch in Wendehammern gilt: Wenn kein Schild das Parken ausdrücklich verbietet, darfst du dort zwar theoretisch stehen, aber nur solange Müllabfuhr, Feuerwehr oder andere Fahrzeuge noch problemlos wenden können.
Das kostet der Fehler: Das Parken an einer unübersichtlichen Stelle oder Engstelle kostet mindestens 35 Euro. Behinderst du dadurch Einsatzfahrzeuge oder den Fließverkehr, erhöht sich das Bußgeld auf 55 Euro oder mehr.
#16 Parkplatz geklaut! Was tun?
Wenn ein fremdes Auto unbefugt auf deinem privaten Parkplatz steht, solltest du denjenigen auf keinen Fall einfach Zuparken, denn das gilt als Nötigung und ist strafbar. Rechtlich gesehen darfst du das Fahrzeug zwar abschleppen lassen, da es deinen Besitz stört, doch dafür muss dein Stellplatz eindeutig durch Schilder als Privatgrundstück gekennzeichnet sein.
Bevor du jedoch den Abschleppdienst rufst, bist du verpflichtet, kurz zu prüfen, ob der oder die Halter*in erreichbar ist, zum Beispiel durch eine Telefonnummer hinter der Scheibe oder kurzes Klingeln bei den Nachbar*innen.
Wichtig ist zudem, dass du die Situation mit einem Foto dokumentierst und schnell handelst, da die Maßnahme als „Sofort-Hilfe“ gilt und nicht erst Tage später erfolgen darf. Da die Polizei für privaten Grund meist nicht zuständig ist, musst du den Abschleppdienst selbst beauftragen, wobei der Falschparker*in am Ende in der Regel die Rechnung begleichen muss.
#17 Darf man Falschparker fotografieren?
Wer einen Falschparker fotografieren möchte, darf das grundsätzlich tun, auch inklusive Kennzeichen. Allerdings nur für private Zwecke oder als möglicher Beweis für die Polizei. Öffentliches Posten oder Teilen sollte man dagegen vermeiden. Wichtig ist außerdem, nicht nur das Auto frontal zu fotografieren, sondern die komplette Parksituation festzuhalten. So lässt sich für die Polizei besser erkennen, ob tatsächlich ein Verstoß vorliegt. Bei Personen hingegen gelten strengere Regeln: Menschen dürfen normalerweise nicht ohne Zustimmung fotografiert werden. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei schweren Verkehrsverstößen oder besonderem öffentlichem Interesse, könnten solche Bilder trotzdem als Beweis genutzt werden.
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